Kann der „Staat“ Bargeld abschaffen oder verbieten?
„Unsere“ Regierung, also diejenigen, die derzeit über uns regieren, haben es jetzt ernsthaft vor. Sie haben weder das Recht, noch die Möglichkeit, es sei denn, wir sind so „tolerant“ und lassen es zu.
Was hat der Staat mit dem Geld zu tun?
Nichts. Es geht ihn nichts an.
Gar nichts.
Der Staat benutzt Geld, so wie jeder
andere auch. Hat der Staat Geld, kann er es ausgeben, hat er keines,
kann er nichts ausgeben. Will er trotzdem etwas ausgeben, muss er
Schulden machen oder an der Steuerschraube drehen.
Das ist alles, was der Staat mit dem Geld zu tun hat.
Natürlich hat der Staat einige Gesetze
gemacht, die mit dem Geld zu tun haben. So, wie er auch Gesetze zum
Grundbesitz gemacht hat.
Dass ein Grundstück im Grundbuchamt
erfasst wird, dass dort festgehalten wird, wem es gehört und welche
Hypotheken darauf lasten, sind Regelungen, die der Staat zum Verkehr mit
Grundstücken erlassen hat. Deswegen gehören ihm die Grundstücke aber nicht, er kann sie nicht verbieten und nicht abschaffen.
Der Staat hat zum Geld vor allem eines
bestimmt, nämlich, dass der Euro – nach der DM – in Deutschland
gesetzliches Zahlungsmittel ist. Deswegen gehört ihm der Euro aber
nicht, wie er auch der EZB nicht gehört. Schon gar nicht gehört ihm der
Euro, den ich in meiner Hosentasche herumtrage.
Das „Geld“, als abstrakter Begriff für
ein Zahlungsmittel, ist ein Teil der öffentlichen Infrastruktur, die von
den Bürgern mit Hilfe der Banken geschaffen und administriert wird.
Diese öffentliche Einrichtung kann der Staat nur unter äußerstem
Missbrauch seiner Befugnisse verbieten oder abschaffen.
Noch heißt es, man denke lediglich an
eine Begrenzung. Barzahlungen sollten bis zu einer bestimmten Obergrenze
erlaubt bleiben. Es schwirren unterschiedliche Zahlen herum. 5.000
Euro, 3.000 Euro, 2.000 Euro – und im Hintergrund droht bereits die
„Europäische Einigung“ auf einen einheitlichen Satz.
Doch erstens ist auch das schon ein
unberechtigter Eingriff in das, was an bürgerlichen Freiheiten noch
übrig ist, und zweitens wird es, aller Erfahrung nach, die wir mit den
Vorgehensweisen der Politiker „ihrem“ Volk gegenüber gemacht haben,
nicht dabei bleiben, wenn erst einmal der erste Schritt getan ist.
Natürlich wird bereits heute der
wertmäßig höchste Anteil des Zahlungsverkehrs bargeldlos erledigt.
Jeder von uns entscheidet frei darüber, die großen laufenden Zahlungen
per Dauerauftrag oder Lastschrift zu erledigen – und wo im Versandhandel
bestellt wird, schließt sich in der Regel ebenfalls das unbare Bezahlen
an.
Die Begründungen für das Bezahlen mit Bargeld treffen hauptsächlich noch für den kleinen Einkauf zu.
Doch diese Tatsache ist nur ein Zeichen für veränderte Gewohnheiten – sie ist kein Argument für die Abschaffung des Bargelds oder das Verbot, eine Rechnung über mehr als X Euro bar zu bezahlen.
Diese Tatsache sollte auch niemanden zu der leichtfertigen und unüberlegten Aussage bewegen:
Ich brauche kein Bargeld, meinetwegen können sie es ruhig abschaffen.
Im Gegenteil, auch wer heute schon alles
unbar bezahlt, sollte gegen die Abschaffung des Bargelds auf die
Barrikaden gehen. Die Begründungen dafür folgen hier:
1. Bargeldverbot ist staatliche Willkür
Hin und wieder muss man auch an das ganz
und gar Grundsätzliche herangehen, die Rollen von Staat und Bürgern,
Regierenden und Regierten unter die Lupe nehmen. Nach demokratischem
Verständnis sind es die Bürger, die Teile ihre Freiheiten aufgeben, um
bestimmte Aufgaben und Regelungsbefugnisse, wozu auch ein genau
definiertes Gewaltmonopol gehört, dem Staat zu übertragen. Nach
demokratischem Verständnis ist es nicht der Staat, der sich Rechte
einräumen darf, die ihm von den Bürgern nicht ausdrücklich zugestanden
sind.
Basis für das Verhältnis zwischen Staat
und Bürger, zwischen Regierung und Regierten, zwischen Staatsmacht und
individueller Freiheit ist die Verfassung. Da wir keine haben, ist
unsere Basis ersatzweise das Grundgesetz.
Im Grundgesetz findet sich zum Währungs-
und Geldwesen der Artikel 73, in dem die Zuständigkeiten zwischen Bund
und Ländern bei der Gesetzgebung grundsätzlich geregelt sind. Es heißt
da, neben vielen anderen solcher Zuständigkeitsregelungen, dass die
ausschließliche Gesetzgebungsgewalt über das Währungs- Geld- und
Münzwesen beim Bund liegt – und nicht bei den Ländern.
Der Bund hat dazu das Bundesbankgesetz erlassen, wo es in §14 Abs. 1, wörtlich heißt:
„Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“
Damit hat der Gesetzgeber implizit zum
Ausdruck gebracht, dass es daneben sowohl „beschränkte gesetzliche
Zahlungsmittel“ geben kann, als auch solche Zahlungsmittel, die nicht
als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sind.
2. Bargeld kann sicher aufbewahrt werden
„Gesetzliches Zahlungsmittel“ bedeutet
allerdings nicht, dass man nur dieses zum Bezahlen benutzen darf,
sondern dass das gesetzliche Zahlungsmittel von jedermann als Bezahlung
angenommen werden muss.
Das ist ein bedeutsamer Unterschied – und soll nun weggewischt werden.
Fortan soll es heißen, dass das einzige gesetzliche Zahlungsmittel
- weder zum Bezahlen benutzt,
- noch von irgendjemandem angenommen werden darf,
wenn die Summe einen beliebig
festsetzbaren Höchstwert überschreitet, der folglich irgendwann bei Null
stehen dürfte, wenn wir den Einstieg in den Ausstieg aus dem Bargeld
zulassen.
Das bedeutet, dass Bestände an Bargeld
für ihre Inhaber wertlos werden, schon wenn sie eine relativ
unbedeutende Größe überschreiten, und dass größere Bestände an Bargeld
gar nicht mehr entstehen können, weil es kaum noch Zahlungen mit Bargeld
geben wird.
Die Konsequenz:
Alle liquiden Mittel sammeln sich auf Bankkonten an.
Den Bürgern wird also zwangsweise Bargeld abgenommen und den Banken als Giralgeld zugeschoben.
Wir wissen, dass die Banken Kundengeld nicht in den Safe legen und es
dort aufbewahren, bis es wieder abgeholt wird. Banken arbeiten mit dem
Geld, das ihre Kunden ihnen anvertrauen. Manche sorgfältig, andere unter
hohem Risiko, andere in ungeheuer fahrlässiger, zum Teil sogar
krimineller Weise. Die gigantischen Anstrengungen der EU zur
Bankenrettung und die Prozesse gegen Banken und Bankmanager legen davon
beredtes Zeugnis ab.
Wenn der Staat also erklärt, bei Banken
gehaltene Liqudität unterscheide sich nicht von Bargeld unter dem
Kopfkissen, dann lügt der Staat:
Giralgeld, ohne die Chance, es
jederzeit in Bargeld umwandeln zu können, ist im Zweifelsfall das Papier
des Kontoauszugs nicht wert, auf dem es verzeichnet ist.
Nicht umsonst gilt in Deutschland bisher
als gesetzliches Zahlungsmittel nur das, was in Form von Euro-Banknoten
existiert. Giralgeld ist dem gesetzlichen Zahlungsmittel zwar
gleichgestellt, wird aber dennoch nicht zum gesetzlichen Zahlungsmittel
erhoben. Warum nur?
Hierfür gibt es einen, sehr wichtigen und entscheidenden Grund:
Bargeld müssen sich die Banken bei der Zentralbank „kaufen“.
Das können sie nur, wenn den bei ihnen
gehaltenen Guthaben ihrer Kunden mindestens die vorgeschriebene
Mindestreserve als Guthaben der Bank bei der EZB gegenübersteht.
Ansonsten muss die Bank sich verschulden
und dafür Sicherheiten bereitstellen. Bargeld ist also durch die Regeln
des Finanzsystems gesichert. Es kann nur nach engen Regeln vermehrt
werden.
Giralgeld kann jede Bank jederzeit in jeder beliebigen Menge in die Welt setzen, ohne
dass sie dafür Mindestreserven vorweisen oder Sicherheiten hinterlegen
müsste. Giralgeld ist durch die Regeln des Finanzsystems weit weniger
geschützt als Bargeld.
Dies wird vor allem dann offenbar, wenn
eine Bank wegen fahrlässiger oder betrügerisch-krimineller Geschäfte
zahlungsunfähig wird.
Handelt es sich um eine einzelne Bank,
dann wird der Einlagensicherungsfonds einspringen und alle Guthaben bis
zum Wert von 100.000 Euro ersetzen.
Was darüber ist, ist allerdings futsch!
Gehen mehrere Banken in rascher Folge in
die Pleite, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch die
Einlagensicherungssysteme zahlungsunfähig werden, relativ hoch. Ob der
Staat in einem solchen Fall zur Bankenrettung bereit oder fähig sein
wird, steht in den Sternen.
Dass der Staat andererseits Gefallen
daran finden könnte, Zusatzsteuern oder Zwangshypotheken zur
Finanzierung seiner Ausgaben direkt von den Konten der Bürger
abzuziehen, ohne um deren Erlaubnis zu fragen, ist eine gut vorstellbare
Entwicklung, ebenso, wie es den Banken natürlich massiv erleichtert
würde, alles Geld mit einem Negativzins zu belegen, um damit einen
Beitrag zur Steigerung der Dividenden ihrer Anleger zu gewinnen.
Das ist der Unterschied, zwischen Giralgeld und Bargeld:
Bargeld, das unter der Matratze
oder im Wandsafe zuhause liegt, verändert sich im Bestand nicht, selbst
dann nicht, wenn alle Banken gleichzeitig bankrottieren!
Giralgeld, das auf einem Konto bei einer Bank verwahrt wird, kann dort jederzeit teilweise oder vollständig verschwinden – und unliebsamen Kritikern könnte man sogar die Kontensperre als wirksame erzieherische Maßnahmen angedeihen lassen.
3. Ende der informationellen Selbstbestimmung
Es gibt einen weiteren, ebenfalls sehr wichtigen, ja sogar noch wichtigeren Unterschied.
- Giralgeldguthaben sind quasi öffentlich einsehbar. Ein Bankgeheimnis, das den Namen verdient, gibt es längst nicht mehr, und
- alle Zahlungen mit Giralgeld sind nachverfolgbar, und
- alle Einkäufe mit Giralgeld werden dem jeweiligen Kunden eindeutig zugeordnet und von den Handelsunternehmen, vom Finanzamt, von den Gesundheitsämtern, den Krankenkassen und den Geheimdiensten und Verbrechersyndikaten in aller Welt ausgewertet.
Giralgeld ist der Schlussstein im Gewölbe der Abschaffung der informationellen Selbstbestimmung.
Wo die Überwachung der Telekommunikation
und des Internets, die fast allgegenwärtige Videoüberwachung, das
verdachtsunabhängige Scannen von Kfz-Kennzeichen und weitere
Überwachungsmethoden immer noch kleine Lücken aufweisen, sollen diese
mit dem Bargeldverbot geschlossen werden.
Wer nichts zu verbergen hat…
Den Menschen, der nichts zu verbergen hat, gibt es nicht.
Das ist nicht schlimm, das ist normal, und es ist gut so.
Denn als hartnäckig boshafte
Gegenspieler zu jenen Menschen, die meinen, nichts verbergen zu müssen,
gibt es auch die anderen, deren Motto lautet: „Wissen ist Macht!“
Umfassendes Wissen über jeden einzelnen
Menschen ist umfassende Macht über jeden einzelnen Menschen und damit
umfassende Macht über die Menschheit.
Wird Wissen freiwillig und bewusst
preisgegeben, ist jeder selbst dafür verantwortlich, wenn er damit
anderen Macht über sich verschafft.
Wird Wissen jedoch von einer
übermächtigen Gruppe aus Staat und Wirtschaft zwangsweise – letztlich um
des Preis des Überlebens in der Gesellschaft – eingehoben und mit Hilfe
superschneller Rechner in alle Richtungen daraufhin untersucht, wie der
Gläserne Mensch noch besser ausgebeutet und ruhig gehalten werden kann,
dann ist das ein gigantisches Verbrechen, gegen das uns einst das
Grundgesetz schützen sollte, was sich unter anderem aus den
ursprünglichen Formen des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Rechts
auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, und des Rechts auf
Versammlungsfreiheit, usw. leicht herleiten lässt.
Nur autarke Eremiten in der
Einsamkeit und Abgeschlossenheit ihrer Klause können der Forderung nach
der Abschaffung des Bargeldes ruhig und gelassen entgegensehen.
Von allen anderen würde ich einen Sturm
der Entrüstung erwarten! Doch es regt sich noch nicht einmal ein laues
Lüftchen. Sogar von Tranparency International wird in
einseitig-egoistischer Manier erklärt, die Bargeldobergrenze von 5.000
Euro sei immer noch viel zu hoch.
Anscheinend macht sich niemand über die wahre Tragweite solcher Entwicklungen Gedanken.
Hätten Sie daran gedacht, dass
die gehbehinderte Rentnerin nicht mehr so einfach in der Lage sein wird,
dem 12-jährigen Jungen aus der Nachbarschaft, der ihre Einkäufe
erledigt, aus Dankbarkeit einen Fünf- oder Zehn-Euro-Schein zuzustecken?
Und selbst wenn sie ihm das Geld über
den an jedermann kostenlos verteilten Geldkartenleser doch noch geben
kann, wird er es dann auch behalten können?
Problematisch wird das, wenn er, weil
seine Familie im Hartz-IV-Bezug steht, dieses Zubrot wirklich gut
brauchen könnte. Bei unbarer Bezalung wird der Staat jedoch davon
Kenntnis erhalten und dieses Geschenk für sich in Anspruch nehmen.
„Anrechnung“, nennt sich diese Schweinerei, die sich mit Bargeld noch
vermeiden ließ. Ohne Bargeld wird es sehr viel weniger freundliche
Jungen aus der Nachbarschaft geben.
Warum das eine Schweinerei ist? Wenn die
depotführende Bank Zig Millionen an die BMW-Erbin, Frau Klatten,
überweist, die dafür weißgott nichts getan hat, als in die richtige Familie
hineingeboren zu werden, dann begnügt sich der Staat mit 25 Prozent,
(Wenn überhaupt, denn Möglichkeiten zur Steuerverminderung gibt es immer
noch genug.), dem netten Jungen nimmt er 100 Prozent ab, letztlich
auch, um die Steuern auf Kapitalerträge niedrig halten und Vermögen gar
nicht besteuern zu müssen.
Hätten Sie daran gedacht, dass
der Staat Sie eines Tages bitten könnte, ihm Auskunft über den Verbleib
der Silbermünzen zu erteilen, die Sie gekauft haben, um Ihren Kindern
ein werthaltiges Weihnachtsgeschenk zu machen?
„Die sind weg“, sagen Sie dem Staat, und der Staat fragt Sie: „Seit wann“, und Sie antworten wahrheitsgemäß: „Seit Weihnachten“.
Können Sie sich vorstellen, dass der Staat dann von Ihnen verlangt, den Spekulationsgewinn, der aus den unterschiedlichen Silbernotierungen zwischen dem Kauftag im Oktober und dem Verschenken im Dezember entstanden ist, zu versteuern? Haben Sie daran gedacht, dass die Silbermünzen, die Sie verschenkt haben, Ihren Kindern ggfs. auf den Freibetrag der Erbschafts- und Schenkungssteuer angerechnet werden?
Können Sie sich vorstellen, dass
Ihre Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag von Ihnen
einfordert, wenn Sie feststellt, dass Sie, als Junggeselle, niemals
Präservative kaufen? Ungeschützter Sex! Das kostet extra, noch dazu mit
wechselnden Partnern, kostet nochmal extra.
Wie Ihre Krankenkasse das erfährt? Mann!
Nichts ist einfacher als das. Ihre Bankkarte verrät Ihre Identität an
der Supermarktkasse. Und über diese eindeutige Identitätsfeststellung
werden Ihnen alle Zahlungen, die Sie jemals irgendwo leisten zugeordnet,
und nicht nur die Zahlungen, sondern auch gleich die Artikel oder
Leistungen, die Sie erworben haben. Sie brauchen dann nicht mehr zu
versuchen, Ihren Alkoholismus dadurch zu vertuschen, dass Sie nie mehr
als eine Pulle im gleichen Supermarkt holen. Das Unbare verfolgt Sie,
wie ein unsichtbarer Spion, der Tag und Nacht Ihren Wegen folgt.
Sie geben manchmal Ihrem Frisör oder dem Paketzusteller ein Trinkgeld?
Aus die Maus! Hat sich das Finanzamt
bisher damit begnügt, eine „Trinkgeldpauschale“ steuerlich anzusetzen,
wird künftig jeder Cent voll der Lohn-, bzw. Einkommensteuer
unterworfen.
Sie kaufen sich die
Nationalzeitung oder die Junge Welt regelmäßig am Kiosk, weil Sie
fürchten, die Abo-Daten seien vor dem Zugriff des Verfassungsschutzes
nicht sicher und man könnte Sie für einen Sympathisanten extremistischer
Gruppierungen halten?
Können Sie in Zukunft vergessen. Papier
am Kiosk zu kaufen ist künftig ebenso sicher dokumentiert und
nachweisbar, wie Ihr Surfverhalten im Internet.
Sie sollten auch vorsichtig sein, wenn Sie bei C&C bestimmte Artikel im Großeinkauf mitnehmen.
Sie wissen ja gar nicht, woraus sich
alles Bomben bauen und Kampfstoffe herstellen lassen. Plötzlich tritt
Ihnen das SEK die Türe ein und stellt Ihre Wohnung auf den Kopf, nur
weil Sie eine Flasche WC-Reiniger zu viel im Einkaufswagen hatten. Wird
Ihr Lager gefunden, wird man Sie hochnotpeinlich verhören und nicht
glauben, dass Sie das alles nur im Haus haben, um Ihr WC duftfrisch zu
halten. Wird Ihr Lager nicht mehr gefunden, ist erst Recht die Kacke am
Dampfen. Innerhalb kürzester Zeit steht Ihren sämtlichen Verwandten und
Bekannten die Razzia ins Haus, insbesondere denjenigen, die immer noch
am Kiosk die falsche Zeitung kaufen!
Wenn Sie künftig mit dem Zug verreisen, wird der Staat noch vor Ihrer Abfahrt wissen, wo Sie hinfahren, und
alle verfügbaren Computer werden versuchen herauszufinden, was Sie
ausgerechnet in Göttingen wollen. Dann liegen dem Staatsschutz drei
Ergebnisse vor, eines mit hoher Wahrscheinlichkeit und großem
Gefahrenpotential, zwei mit minderer Wahrscheinlichkeit. Kann sein, dass
Ihre Bekannte in Göttingen festgenommen wird, bevor Sie eintreffen, nur
weil Sie einmal in einer Mail an Sie geschrieben haben:
„Irgendwann besuch ich Dich in Göttingen, und dann lassen wir’s mal so richtig krachen.“
Wer von Bayern nach Göttingen will,
sollte also vorsichtshalber eine Fahrkarte nach Hamburg lösen und in
Göttingen aussteigen. Hilft aber auch nur einmal. Beim zweiten Mal
wissen die, dass Sie in Göttingen waren, weil das Gepäckschließfach am
Bahnhof Ihre Bankcard lesen durfte. Dann sind die aber schon mächtig
sauer! Darauf können Sie sich verlassen!
O.k., Sie fahren immer nur mit dem Auto. Immer nur einsame Landstraßen ohne Mautbrücken und Nummernschildscanner.
Nehmen Sie aber bitte möglichst so viel
Benzin mit, dass Sie auch sicher wieder nachhause kommen. Die Kasse an
der Tankstelle meldet zuverlässig, wann und wo Sie tanken mussten. Aus
allen Ihren Tankvorgängen lässt sich dann auch leicht ableiten, dass Sie
immer wieder unbeobachtet größere Touren zu unternehmen scheinen. Da
sind die aber auch schon wieder stinkesauer!
Ja, und dann kommen leider auch noch unsere oft einfältigen Richter daher und glauben alles, was aus dem Computer kommt.
Zahlungen, die Sie nie vorgenommen
haben, an Orten, die Sie nie aufgesucht haben, können vollkommen
ausreichen, um Sie für Jahre hinter die Gitter einer
Justizvollzugsanstalt oder Psychiatrischen Klinik zu bringen. Die
Datenspur ist eindeutig – und wer sollte schon Interesse haben, Ihnen so
etwas unterzujubeln. Niemand. Und wenn Sie nach Kenntnis der
erdrückenden Beweislast immer noch nicht gestehen, dann wird es für Sie
auch keinen Strafnachlass geben. Da können auch Richter ganz schön sauer
werden.
Sie sind alle vier- fünf Wochen einmal auf der Trabrennbahn.
Dass Sie Eintritt zahlen reicht, um das
festzustellen. Wetten Sie an den offiziellen Wettschaltern, könnte es
sein, dass die Bank Ihnen die Kreditlinie kürzt. Wetten Sie nicht,
könnte es sein, dass Sie einen Weg gefunden haben, das Bargeldverbot zu
umgehen und bei illegalen Wettanbietern Ihre Deals machen. Einfach so,
aus Spaß am Sport, geht doch heute niemand zur Rennbahn. Das können Sie
Ihrem Frisör erzählen. Nee, da können die Geldfahnder ganz schön sauer
werden.
Jede Abweichung in Ihrem
Konsumverhalten wird künftig auffallen und Ihnen in den
Rasterfahndungscomputern ein zusätzliches Merkmal verschaffen.
Wechsel von Gilette zu Wilkinson? Ja,
was ist denn da los? Computerprogramme, die herausfinden wollen, ob, und
falls ja, wann, Sie endlich einen Einbruchdiebstahl begehen werden,
sind für kleinste Hinweise dankbar. Da fügt sich ein Puzzle-Steinchen
zum nächsten, und dann könnte es sein, dass Sie vorsorglich Besuch von
einem Bewährungshelfer bekommen und sich zweimal wöchentlich bei der
Polizei melden müssen, obwohl Sie selbst nie daran gedacht haben, in ein
fremdes Haus einzubrechen. Das kann aber jeder behaupten. Das ist kein
Unschuldsbeweis.
4. Bargeldverbot – Türöffner für Repression
Die lückenlose Überwachung aller
Zahlungsströme ermöglicht aber nicht nur die Kontrolle so ziemlich aller
bereits bestehenden Gesetze und Verordnungen, sie ermöglicht vor allem,
alle künftigen Gesetze und Verordnungen, so bösartig und hinterhältig
diese auch von einer diktatorischen Obrigkeit gestaltet sein mögen,
knallhart durchzusetzen – und sie ermöglicht sogar die rückwirkende
Bestrafung von Verhalten auf Basis der Vorratsdatenspeicherung von
Zahlungsströmen.
Dazu wird es nicht kommen?
Die Arbeit an der vorausschauenden
Prävention ist weit gediehen, einige Landespolizeien arbeiten bereits
damit. Warum also nicht auch rückwirkend bestrafen, wenn dem Gesetzgeber
plötzlich einfällt, dass der Besitz und Verzehr von Pralinen eigentlich
schon immer ein Vergehen gegen das Kostendämpfungsgesetz im
Gesundheitswesen war und daher für 10 Jahre rückwirkend mit erhöhten
Zusatzbeiträgen belegt werden muss.
Die Abschaffung des Bargelds
führt zweifellos zu einem massiven Machtzuwachs des Staates im
persönlichen und intimen Bereich seiner Bürger. Eine Vorstellung, die
bei dem Gedanken an die weitere Übertragung staatlicher Souveränität an
das sonderbare Konstrukt „EU“ keinesfalls beruhigend wirkt.
Ein Bargeldverbot führt zudem zu einem
weiteren Anwachsen des Datengebirges und damit zu einem weiteren
Anwachsen von Verdachtsmomenten gegen jedermann. Den Witz, alle Daten
würden innerhalb kurzer Zeit gelöscht und überhaupt nur auf richterliche
Anordnung herangezogen, braucht mir niemand mehr zu erzählen. Darüber
kann ich nicht mehr lachen. Es ist eine eiskalte Lüge, und schon während
sie diese Lüge aussprechen, sieht man, wie sie sich dabei die Hände
reiben. Was möglich ist, wird auch gemacht. Manchmal dauert es etwas
länger, meistens geht es sehr schnell.
Schlussgedanke
Wir haben in den letzten Jahren von
mehreren hochrangigen Politikern explizit gehört, dass sie, aufgrund
Ihres Amtes und zur Durchsetzung Ihrer Pläne immer wieder gezwungen
seien, Sachverhalte und Tatsachen zu verschweigen und uns ganz
selbstverständlich auch zu belügen.
Diese Aussage kann ich in einigen Fällen
sogar nachvollziehen, nämlich dann, wenn die Verheimlichung oder die
Lüge dazu dienen sollen, Schaden vom deutschen Volke abzuwehren und
seinen Nutzen zu mehren.
Warum also sollen die Bürger nicht
gegenüber dem Staat das gleiche Recht haben, aufgrund Ihrer persönlichen
Situation und zur Durchsetzung ihrer Pläne, Sachverhalte und Tatsachen
zu verschweigen, und den Staat (und die Wirtschaft) ganz
selbstverständlich auch zu belügen?
Solange der Einzelne durch die
Verwendung von Bargeld anonym bleiben will, um Schaden von sich und
seiner Familie abzuwehren und den neugierigen Staat von seiner
Privatsphäre fernzuhalten, selbst wenn es ihm nur die Möglichkeit
verschafft, seinen Nutzen auf moralisch sauberer Basis zu mehren, kann
ich diese Forderung durchaus unterstützen.
Geltendes Rechts besagt, dass sich
niemand selbst belasten muss. Auch diese Freiheit des Bürgers wird
beeinträchtigt, wenn der Staat und seine Organe alles wissen und die
staatseigenen Computer aus diesem Wissen heraus beginnen, die Zukunft
vorherzusagen.
Ganz zum Schluss
Mit dem Bargeldverbot verspricht
man uns (sich vermutlich nicht) mehr Erfolge im Kampf gegen den Terror,
gegen die Schwarzarbeit und gegen Schwarzgeldkonten in Steueroasen.
Dieses Versprechen ist
unhaltbar.
Stattdessen wird das Bargeldverbot bisher legale Handlungen
kriminalisieren oder wenigstens zur Sammlung neuer,
verdachtsunabhängiger Verdachtsmomente führen.
Die Annahme, man könne mit einem
Bargeldverbot wirkungsvoll gegen Steuerbetrug, Schwarzarbeit und
Geldfälscher vorgehen, ist irrig, vermutlich sogar eine jener Lügen, die
uns von den von uns gewählten Vertretern ihrer Meinung nach erzählt
werden müssen, um die Durchsetzung ihrer Pläne nicht zu gefährden.
Schwarzgeld – Steuerbetrug
Wo heute Euro-Banknoten im Köfferchen
spazieren getragen werden, werden es künftig eben Dollar-Noten,
Schweizer Franken, Edelmetalle oder Edelsteine sein.
Wer im Nicht-EU-Ausland einkauft, wird
u.U. gerne eine etwas höhere Rechnung per SEPA-Überweisung begleichen,
was schon einmal den Unternehmensgewinn und damit die Last der
Körperschaftssteuer mindert, und sich beim nächsten Messebesuch vor Ort
zum Ausgleich sein Köfferchen abholen, was die persönliche
Einkommensteuerlast mindert. Zur Not kann man das Schwarzgeld ja auch
gleich vor Ort einsetzen, um sich die kleine Yacht zimmern zu lassen.
Den Strohmann, der sie registrieren lässt und den Liegeplatz bezahlt,
findet man schon auch.
Hätten wir schon 1994 in Deutschland
kein Bargeld mehr gehabt, Wolfgang Schäuble hätte sein Spendenköfferchen
sicherlich dennoch erhalten und angenommen. Es wären halt keine
DM-Scheine dringewesen, sondern etwas anderes.
Ein Land, dessen Repräsentanten sich
nicht scheuen, zu behaupten, der Staat sei nicht in der Lage, die
Menschen, die seine Grenzen überschreiten, zu kontrollieren, obwohl es
in Wahrheit aus ideologischen und wirtschaftlichen Gründen nicht
gewünscht wird, wird ganz bestimmt auch nicht in der Lage sein wollen,
jedes Handgepäck beim Grenzübertritt auf wertvolle Inhalte zu
kontrollieren.
Damit ist die Thematik „Steuerbetrug im großen Stil“ als Begründung für ein Bargeldverbot schon einmal vom Tisch.
Ganz abgesehen davon, dass Steuerbetrug
im großen Stil immer wieder ganz legal vor den Augen der Finanzämter
stattfindet und die verantwortlichen Politiker Ewigkeiten brauchen, um
ein Schlupfloch auch nur wahrzunehmen, und weitere Ewigkeiten, um sich
vielleicht einmal auf die ergebnisoffene Suche nach einer „gemeinsamen
europäische Lösung“ zu machen.
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist ein Delikt, mit dem
der deutsche Michel regelmäßig seine Nachbarn in Verbindung bringt.
Tatsächlich findet sie in weitaus größerem Umfang und weit einträglicher
da statt, wo große Unternehmen sich über verschachtelte Sub-Unternehmer
einen kaum erkennbaren Weg bahnen, um Lohnsteuer und Sozialabgaben zu
vermeiden. Trotz massiver Aufstockung der Zollbehörden zum Zwecke der
Schwarzarbeitsfahndung, sind deren Erfolge im Vergleich zu den immer
wieder von Prof. Schneider aus Linz aus dem Hut gezauberten Zahlen zum
Umfang der Schwarzarbeit absolut lächerlich. Von Schneider geschätzten
Schwarzarbeitsumsätzen in Höhe von rund 350 Milliarden Euro pro Jahr,
stehen Bußgelder, Strafen und im Zuge der Vermögensabschöpfung
sichergestellte Wertgegenstände in der Größenordnung von insgesamt 100
Millionen Euro jährlich gegenüber.
Das heißt: 6.500
Schwarzarbeitsfahnder beim Zoll können gerade einmal 0,3 Promille der
vermuteten Schwarzarbeit aufdecken. Pro Nase und Arbeitstag um die 80
Euro. Ein echter Schildbürgerstreich!
Auch hier sind die Übergänge von
sauberem Geld zu schmutzigem, von weißem Geld zu Schwarzgeld vielfältig
begehbar, und dies sowohl bar als auch unbar. Mitgeholfen hat dazu
selbstverständlich auch die so genannte Arbeitnehmerfreizügigkeit in der
EU und die Werkverträge mit ausländischen Subunternehmern, für deren
Beschäftigte deutsches Recht nur teilweise, und da oft nur auf dem
Papier gilt.
Auch diese Thematik ist vom Tisch, weil auch hier das Bargeldverbot für großen Betrüger leicht zu umgehen ist.
Der Subunternehmer rechnet zu den
verabredeten Konditionen ab, der Sub-Subunternehmer beschäftigt seine
Mitarbeiter auch weiterhin illegal und überweist den mit ihnen
vereinbarten Mickerlohn ins Ausland, wo andere Steuer- und Sozialgesetze
gelten. Was hängen bleibt, wandert als Dollar, Yen oder sonstwas ins
Köfferchen.
Geldfälscherei
findet alljährlich im lächerlichen
einstelligen Millionenbereich statt. Wer ernsthaft darin einen Grund für
die Abschaffung des Bargeldes sieht, dem ist nicht mehr zu helfen.
Fazit innergesellschaftlich
Wer weit genug oben steht und viel genug
„Geld“ bewegt, wird sich auch ohne Bargeld weiter bewegen können, wie
der Fisch im Wasser, und der Staat wird ihm nichts anhaben wollen,
solange nicht wieder einmal ein Exempel statuiert werden muss.
Das trifft aber auf nur maximal 10
Prozent der Bevölkerung zu, die mit geringfügigen Umstellungen ihrer
Usancen ungehindert weitermachen können wie zuvor.
90 Prozent der Bevölkerung stehen nicht
die notwendigen Mittel und Verbindungen zur Verfügung, um dem unbaren
Zahlen ausweichen zu können. Sie sind die Opfer des Bargeldverbots, und
zwar in jeder Hinsicht. Sie werden noch effektiver ausgepresst und
zugleich in einem außerhalb von Konzentrationslagern bislang unbekannten
Ausmaß überwacht und kontrolliert.
Das Ende des Bargeldes markiert das
endgültige Ende der kostenlosen individuellen Freiheit. Freiheit wird
zur Ware. Zu einer Ware für die Eliten, die mit dem Total-Kontrollgeld,
das man den Massen gibt, unter keinen Umständen bezahlt werden können
soll.
Terrorismusbekämpfung
Es ist eine schöne Idee, die George W.
Bush da in die Welt gesetzt hat. Einerseits ein gigantisches Geschäft
für Waffen- und Munitionshersteller, für Söldner-Verleihunternehmen, für
Öl-Konzerne, für Banken, und jeden, der am Krieg gegen den Terror
teilhat, solange er der Gefahr, vor Ort sein Leben zu riskieren,
ausweichen kann.
Adnererseits eignet sich der Krieg gegen
den Terror als Begründung für alles, denn vor nichts hat der Mensch
mehr Angst zu haben, als mitten auf einem deutschen Marktplatz von einem
Selbstmordattentäter in die Luft gesprengt zu werden. Kommt ja auch
alle paar Tage vor, vor allem wenn man Deutschland nicht so eng
definiert sondern es an seinen weit in die Welt hinausgschobenen
Grenzen, in Afghanistan, im Nordirak, in der Türkei, in Syrien, in
Libyen, in Mali und Somali zu verteidigen hat.
In Lingen an der Ems und im Kreis
Pasewalk stagniert die Aktivität der terroristischen
Selbstmordattentäter jedoch seit langer Zeit auf sehr niedrigem Niveau.
Wenn die Terroristen so naiv wären, wie
sie sein müssten, wenn sie durch ein Bargeldverbot zu bekämpfen wären,
dann würden sie sich vermutlich nicht als Selbstmordattentäter
betätigen, sondern sich mit Online-Petitionen an die zuständigen
Parlamente zufriedengeben.
Es ist ja auch noch keiner bei Kraus
Maffei Wegmann vor dem Tor aufgetaucht, mit einem großen Koffer voller
500 Euro-Noten die er gegen einen Leopard samt Bewaffnung und Munition
austauschen wollte, um damit über die Autobahn nach Berlin zu brettern
und ein paar Schuss mit Uranmunition auf das Kanzleramt abzugeben.
Schön: Wenn man weiß, wer wann von wem
wieviel Geld aufs Konto bekommen hat, kann man schöne Grafiken zeichnen.
Nach den Kommunikationsmustern und Bewegungsmustern halt auch noch
Geldstrommuster. Sollte dann von der Ali-Baba-Bank in Riad regelmäßig
ein ansehnlicher Betrag auf das Konto eines Gemüsehändlers in Wuppertal
fließen, der die Kohle prompt an immer die gleichen fünfundzwanzig
Deutschen mit Migrationshintergrund weiter überweist, dann darf die der
Verfassungsschutz schon mal unter die Lupe nehmen.
Wenn die Terrorismusbekämpfer so naiv
wären, wie sie sein müssten, um anzunehmen, durch ein Bargeldverbot den
Terrorismus trockenlegen zu können, dann könnten sie vermutlich nicht
einmal erkennen, dass sie in dieser Rolle völlig fehl am Platze sind.
Klar, es wird sich immer einer finden,
der erklärt, aus der Überwachung der Zahlungsströme ließen sich wichtige
Informationen gewinnen und es sei nicht ausgeschlossen, dass man auf
diese Weise auch einmal einer terroristischen Vereinigung auf die Spur
kommt, aber den Nachweis der Wirksamkeit wird man nach Einführung des
Bargeldverbots ebenso schuldig bleiben, wie den Nachweis der Wirksamkeit
der Internet-Überwachung und der Vorratsdatenspeicherung.
Der Bundesinnenminister spricht immer
wieder von einer bekannten Zahl gewaltbereiter Extremisten,
einschließlich Islamisten, die den Behörden bekannt – und unter
Kontrolle sind. Das haben die Verfassungsschutzbehörden in
Zusammenarbeit mit dem BKA und den Landeskriminalämtern ganz ohne
Bargeldverbot herausgefunden.
Er schließt nicht aus, dass mit dem
Zuwanderungsstrom auch Terroristen ins Land gekommen sein könnten, hat
aber keine belastbaren Erkenntnisse dazu.
Sperrangelweit offene Grenzen
erhöhen die Terrorismusgefahr offenbar also weit weniger als das derzeit
unbeschränkt nutzbare gesetzliche Zahlungsmittel.
Die Pflicht, jedem (Obdachlose,
Sozialhilfeempfänger, Flüchtlinge) im Zweifel ohne hinreichende Prüfung
der Identität ein Bankkonto zur Verfügung stellen zu müssen (grad eben
war das noch verboten…), wird auch nicht gerade dazu beitragen, die
Übersicht über Zahlungsströme zu verbessern. Richte zwei, drei viele
Konten ein, bei vielen Banken, mit mehreren Registrierungsscheinen und
unter mehreren Namen, und schon bist du – trotz Bargeldverbot – schon
wieder unsichtbar. Und wer sowieso entweder nach vollbrachter Tat zurück
will in sein Herkunftsland oder ersatzweise zu den zugesagten
Jungfrauen entschwebt, braucht die Konten vielleicht nur ein paar Tage
oder Wochen, vielleicht auch gar nicht …
Wenn aber, so der Einwand, so ein
Terrorist nun bei einem deutschen Waffenhändler zwei Kalaschnikows und
zehn Handgranaten kaufen will, und da nicht mit Bargeld bezahlen darf,
dann haben wir ihn doch so gut wie erwischt!
Ja, dieser Einwand ist mit Logik nicht mehr zu entkräften.
Fixe Ideen sind ein Fall für den Psychiater.
Fixe Ideen sind ein Fall für den Psychiater.
Quelle und Dank an: http://brd-schwindel.org und www.egon-w-kreutzer.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen