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Donnerstag, 11. Februar 2016

Bargeldverbot ist Diktatur!

 

Kann der „Staat“ Bargeld abschaffen oder verbieten?

 

Bargeldverbot6 
„Unsere“ Regierung, also diejenigen, die derzeit über uns regieren, haben es jetzt ernsthaft vor. Sie haben weder das Recht, noch die Möglichkeit, es sei denn, wir sind so „tolerant“ und lassen es zu.

Was hat der Staat mit dem Geld zu tun?


Nichts. Es geht ihn nichts an.
Gar nichts.

Der Staat benutzt Geld, so wie jeder andere auch. Hat der Staat Geld, kann er es ausgeben, hat er keines, kann er nichts ausgeben. Will er trotzdem etwas ausgeben, muss er Schulden machen oder an der Steuerschraube drehen.

Das ist alles, was der Staat mit dem Geld zu tun hat.

Natürlich hat der Staat einige Gesetze gemacht, die mit dem Geld zu tun haben. So, wie er auch Gesetze zum Grundbesitz gemacht hat.
Dass ein Grundstück im Grundbuchamt erfasst wird, dass dort festgehalten wird, wem es gehört und welche Hypotheken darauf lasten, sind Regelungen, die der Staat zum Verkehr mit Grundstücken erlassen hat. Deswegen gehören ihm die Grundstücke aber nicht, er kann sie nicht verbieten und nicht abschaffen.

Der Staat hat zum Geld vor allem eines bestimmt, nämlich, dass der Euro – nach der DM – in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel ist. Deswegen gehört ihm der Euro aber nicht, wie er auch der EZB nicht gehört. Schon gar nicht gehört ihm der Euro, den ich in meiner Hosentasche herumtrage.

Das „Geld“, als abstrakter Begriff für ein Zahlungsmittel, ist ein Teil der öffentlichen Infrastruktur, die von den Bürgern mit Hilfe der Banken geschaffen und administriert wird. Diese öffentliche Einrichtung kann der Staat nur unter äußerstem Missbrauch seiner Befugnisse verbieten oder abschaffen.

Noch heißt es, man denke lediglich an eine Begrenzung. Barzahlungen sollten bis zu einer bestimmten Obergrenze erlaubt bleiben. Es schwirren unterschiedliche Zahlen herum. 5.000 Euro, 3.000 Euro, 2.000 Euro – und im Hintergrund droht bereits die „Europäische Einigung“ auf einen einheitlichen Satz.

Doch erstens ist auch das schon ein unberechtigter Eingriff in das, was an bürgerlichen Freiheiten noch übrig ist, und zweitens wird es, aller Erfahrung nach, die wir mit den Vorgehensweisen der Politiker „ihrem“ Volk gegenüber gemacht haben, nicht dabei bleiben, wenn erst einmal der erste Schritt getan ist.

Natürlich wird bereits heute der wertmäßig höchste Anteil des Zahlungsverkehrs bargeldlos erledigt. Jeder von uns entscheidet frei darüber, die großen laufenden Zahlungen per Dauerauftrag oder Lastschrift zu erledigen – und wo im Versandhandel bestellt wird, schließt sich in der Regel ebenfalls das unbare Bezahlen an.

Die Begründungen für das Bezahlen mit Bargeld treffen hauptsächlich noch für den kleinen Einkauf zu.

Doch diese Tatsache ist nur ein Zeichen für veränderte Gewohnheiten – sie ist kein Argument für die Abschaffung des Bargelds oder das Verbot, eine Rechnung über mehr als X Euro bar zu bezahlen.

Diese Tatsache sollte auch niemanden zu der leichtfertigen und unüberlegten Aussage bewegen:
Ich brauche kein Bargeld, meinetwegen können sie es ruhig abschaffen.
Im Gegenteil, auch wer heute schon alles unbar bezahlt, sollte gegen die Abschaffung des Bargelds auf die Barrikaden gehen. Die Begründungen dafür folgen hier:


1. Bargeldverbot ist staatliche Willkür
Hin und wieder muss man auch an das ganz und gar Grundsätzliche herangehen, die Rollen von Staat und Bürgern, Regierenden und Regierten unter die Lupe nehmen. Nach demokratischem Verständnis sind es die Bürger, die Teile ihre Freiheiten aufgeben, um bestimmte Aufgaben und Regelungsbefugnisse, wozu auch ein genau definiertes Gewaltmonopol gehört, dem Staat zu übertragen. Nach demokratischem Verständnis ist es nicht der Staat, der sich Rechte einräumen darf, die ihm von den Bürgern nicht ausdrücklich zugestanden sind.

Basis für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, zwischen Regierung und Regierten, zwischen Staatsmacht und individueller Freiheit ist die Verfassung. Da wir keine haben, ist unsere Basis ersatzweise das Grundgesetz.

Im Grundgesetz findet sich zum Währungs- und Geldwesen der Artikel 73, in dem die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern bei der Gesetzgebung grundsätzlich geregelt sind. Es heißt da, neben vielen anderen solcher Zuständigkeitsregelungen, dass die ausschließliche Gesetzgebungsgewalt über das Währungs- Geld- und Münzwesen beim Bund liegt – und nicht bei den Ländern.

Der Bund hat dazu das Bundesbankgesetz erlassen, wo es in §14 Abs. 1, wörtlich heißt:
„Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“
Damit hat der Gesetzgeber implizit zum Ausdruck gebracht, dass es daneben sowohl „beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ geben kann, als auch solche Zahlungsmittel, die nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sind.
2. Bargeld kann sicher aufbewahrt werden
„Gesetzliches Zahlungsmittel“ bedeutet allerdings nicht, dass man nur dieses zum Bezahlen benutzen darf, sondern dass das gesetzliche Zahlungsmittel von jedermann als Bezahlung angenommen werden muss.
Das ist ein bedeutsamer Unterschied – und soll nun weggewischt werden.
Fortan soll es heißen, dass das einzige gesetzliche Zahlungsmittel
  • weder zum Bezahlen benutzt,
  • noch von irgendjemandem angenommen werden darf,
wenn die Summe einen beliebig festsetzbaren Höchstwert überschreitet, der folglich irgendwann bei Null stehen dürfte, wenn wir den Einstieg in den Ausstieg aus dem Bargeld zulassen.
Das bedeutet, dass Bestände an Bargeld für ihre Inhaber wertlos werden, schon wenn sie eine relativ unbedeutende Größe überschreiten, und dass größere Bestände an Bargeld gar nicht mehr entstehen können, weil es kaum noch Zahlungen mit Bargeld geben wird.
Die Konsequenz:

Alle liquiden Mittel sammeln sich auf Bankkonten an.

Den Bürgern wird also zwangsweise Bargeld abgenommen und den Banken als Giralgeld zugeschoben. Wir wissen, dass die Banken Kundengeld nicht in den Safe legen und es dort aufbewahren, bis es wieder abgeholt wird. Banken arbeiten mit dem Geld, das ihre Kunden ihnen anvertrauen. Manche sorgfältig, andere unter hohem Risiko, andere in ungeheuer fahrlässiger, zum Teil sogar krimineller Weise. Die gigantischen Anstrengungen der EU zur Bankenrettung und die Prozesse gegen Banken und Bankmanager legen davon beredtes Zeugnis ab.

Wenn der Staat also erklärt, bei Banken gehaltene Liqudität unterscheide sich nicht von Bargeld unter dem Kopfkissen, dann lügt der Staat:
Giralgeld, ohne die Chance, es jederzeit in Bargeld umwandeln zu können, ist im Zweifelsfall das Papier des Kontoauszugs nicht wert, auf dem es verzeichnet ist.

Nicht umsonst gilt in Deutschland bisher als gesetzliches Zahlungsmittel nur das, was in Form von Euro-Banknoten existiert. Giralgeld ist dem gesetzlichen Zahlungsmittel zwar gleichgestellt, wird aber dennoch nicht zum gesetzlichen Zahlungsmittel erhoben. Warum nur?

Hierfür gibt es einen, sehr wichtigen und entscheidenden Grund:
Bargeld müssen sich die Banken bei der Zentralbank „kaufen“.
Das können sie nur, wenn den bei ihnen gehaltenen Guthaben ihrer Kunden mindestens die vorgeschriebene Mindestreserve als Guthaben der Bank bei der EZB gegenübersteht.

Ansonsten muss die Bank sich verschulden und dafür Sicherheiten bereitstellen. Bargeld ist also durch die Regeln des Finanzsystems gesichert. Es kann nur nach engen Regeln vermehrt werden.

Giralgeld kann jede Bank jederzeit in jeder beliebigen Menge in die Welt setzen, ohne dass sie dafür Mindestreserven vorweisen oder Sicherheiten hinterlegen müsste. Giralgeld ist durch die Regeln des Finanzsystems weit weniger geschützt als Bargeld.

Dies wird vor allem dann offenbar, wenn eine Bank wegen fahrlässiger oder betrügerisch-krimineller Geschäfte zahlungsunfähig wird.
Handelt es sich um eine einzelne Bank, dann wird der Einlagensicherungsfonds einspringen und alle Guthaben bis zum Wert von 100.000 Euro ersetzen.

Was darüber ist, ist allerdings futsch!

Gehen mehrere Banken in rascher Folge in die Pleite, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch die Einlagensicherungssysteme zahlungsunfähig werden, relativ hoch. Ob der Staat in einem solchen Fall zur Bankenrettung bereit oder fähig sein wird, steht in den Sternen.

Dass der Staat andererseits Gefallen daran finden könnte, Zusatzsteuern oder Zwangshypotheken zur Finanzierung seiner Ausgaben direkt von den Konten der Bürger abzuziehen, ohne um deren Erlaubnis zu fragen, ist eine gut vorstellbare Entwicklung, ebenso, wie es den Banken natürlich massiv erleichtert würde, alles Geld mit einem Negativzins zu belegen, um damit einen Beitrag zur Steigerung der Dividenden ihrer Anleger zu gewinnen.
Das ist der Unterschied, zwischen Giralgeld und Bargeld:
Bargeld, das unter der Matratze oder im Wandsafe zuhause liegt, verändert sich im Bestand nicht, selbst dann nicht, wenn alle Banken gleichzeitig bankrottieren!

Bargeldverbot1 

Giralgeld, das auf einem Konto bei einer Bank verwahrt wird, kann dort jederzeit teilweise oder vollständig verschwinden – und unliebsamen Kritikern könnte man sogar die Kontensperre als wirksame erzieherische Maßnahmen angedeihen lassen.
3. Ende der informationellen Selbstbestimmung
Es gibt einen weiteren, ebenfalls sehr wichtigen, ja sogar noch wichtigeren Unterschied.
  • Giralgeldguthaben sind quasi öffentlich einsehbar. Ein Bankgeheimnis, das den Namen verdient, gibt es längst nicht mehr, und
  • alle Zahlungen mit Giralgeld sind nachverfolgbar, und
  • alle Einkäufe mit Giralgeld werden dem jeweiligen Kunden eindeutig zugeordnet und von den Handelsunternehmen, vom Finanzamt, von den Gesundheitsämtern, den Krankenkassen und den Geheimdiensten und Verbrechersyndikaten in aller Welt ausgewertet.
Giralgeld ist der Schlussstein im Gewölbe der Abschaffung der informationellen Selbstbestimmung.
Wo die Überwachung der Telekommunikation und des Internets, die fast allgegenwärtige Videoüberwachung, das verdachtsunabhängige Scannen von Kfz-Kennzeichen und weitere Überwachungsmethoden immer noch kleine Lücken aufweisen, sollen diese mit dem Bargeldverbot geschlossen werden.
Wer nichts zu verbergen hat…

Den Menschen, der nichts zu verbergen hat, gibt es nicht.

Das ist nicht schlimm, das ist normal, und es ist gut so.
Denn als hartnäckig boshafte Gegenspieler zu jenen Menschen, die meinen, nichts verbergen zu müssen, gibt es auch die anderen, deren Motto lautet: „Wissen ist Macht!“

Umfassendes Wissen über jeden einzelnen Menschen ist umfassende Macht über jeden einzelnen Menschen und damit umfassende Macht über die Menschheit.

Wird Wissen freiwillig und bewusst preisgegeben, ist jeder selbst dafür verantwortlich, wenn er damit anderen Macht über sich verschafft.

Wird Wissen jedoch von einer übermächtigen Gruppe aus Staat und Wirtschaft zwangsweise – letztlich um des Preis des Überlebens in der Gesellschaft – eingehoben und mit Hilfe superschneller Rechner in alle Richtungen daraufhin untersucht, wie der Gläserne Mensch noch besser ausgebeutet und ruhig gehalten werden kann, dann ist das ein gigantisches Verbrechen, gegen das uns einst das Grundgesetz schützen sollte, was sich unter anderem aus den ursprünglichen Formen des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Rechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, und des Rechts auf Versammlungsfreiheit, usw. leicht herleiten lässt.

Nur autarke Eremiten in der Einsamkeit und Abgeschlossenheit ihrer Klause können der Forderung nach der Abschaffung des Bargeldes ruhig und gelassen entgegensehen.

Von allen anderen würde ich einen Sturm der Entrüstung erwarten! Doch es regt sich noch nicht einmal ein laues Lüftchen. Sogar von Tranparency International wird in einseitig-egoistischer Manier erklärt, die Bargeldobergrenze von 5.000 Euro sei immer noch viel zu hoch.
Anscheinend macht sich niemand über die wahre Tragweite solcher Entwicklungen Gedanken.

Hätten Sie daran gedacht, dass die gehbehinderte Rentnerin nicht mehr so einfach in der Lage sein wird, dem 12-jährigen Jungen aus der Nachbarschaft, der ihre Einkäufe erledigt, aus Dankbarkeit einen Fünf- oder Zehn-Euro-Schein zuzustecken?

Und selbst wenn sie ihm das Geld über den an jedermann kostenlos verteilten Geldkartenleser doch noch geben kann, wird er es dann auch behalten können?

Problematisch wird das, wenn er, weil seine Familie im Hartz-IV-Bezug steht, dieses Zubrot wirklich gut brauchen könnte. Bei unbarer Bezalung wird der Staat jedoch davon Kenntnis erhalten und dieses Geschenk für sich in Anspruch nehmen. „Anrechnung“, nennt sich diese Schweinerei, die sich mit Bargeld noch vermeiden ließ. Ohne Bargeld wird es sehr viel weniger freundliche Jungen aus der Nachbarschaft geben.

Warum das eine Schweinerei ist? Wenn die depotführende Bank Zig Millionen an die BMW-Erbin, Frau Klatten, überweist, die dafür weißgott nichts getan hat, als in die richtige Familie hineingeboren zu werden, dann begnügt sich der Staat mit 25 Prozent, (Wenn überhaupt, denn Möglichkeiten zur Steuerverminderung gibt es immer noch genug.), dem netten Jungen nimmt er 100 Prozent ab, letztlich auch, um die Steuern auf Kapitalerträge niedrig halten und Vermögen gar nicht besteuern zu müssen.

Hätten Sie daran gedacht, dass der Staat Sie eines Tages bitten könnte, ihm Auskunft über den Verbleib der Silbermünzen zu erteilen, die Sie gekauft haben, um Ihren Kindern ein werthaltiges Weihnachtsgeschenk zu machen?

„Die sind weg“, sagen Sie dem Staat, und der Staat fragt Sie: „Seit wann“, und Sie antworten wahrheitsgemäß: „Seit Weihnachten“.

Können Sie sich vorstellen, dass der Staat dann von Ihnen verlangt, den Spekulationsgewinn, der aus den unterschiedlichen Silbernotierungen zwischen dem Kauftag im Oktober und dem Verschenken im Dezember entstanden ist, zu versteuern? Haben Sie daran gedacht, dass die Silbermünzen, die Sie verschenkt haben, Ihren Kindern ggfs. auf den Freibetrag der Erbschafts- und Schenkungssteuer angerechnet werden?

Können Sie sich vorstellen, dass Ihre Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag von Ihnen einfordert, wenn Sie feststellt, dass Sie, als Junggeselle, niemals Präservative kaufen? Ungeschützter Sex! Das kostet extra, noch dazu mit wechselnden Partnern, kostet nochmal extra.

Wie Ihre Krankenkasse das erfährt? Mann! Nichts ist einfacher als das. Ihre Bankkarte verrät Ihre Identität an der Supermarktkasse. Und über diese eindeutige Identitätsfeststellung werden Ihnen alle Zahlungen, die Sie jemals irgendwo leisten zugeordnet, und nicht nur die Zahlungen, sondern auch gleich die Artikel oder Leistungen, die Sie erworben haben. Sie brauchen dann nicht mehr zu versuchen, Ihren Alkoholismus dadurch zu vertuschen, dass Sie nie mehr als eine Pulle im gleichen Supermarkt holen. Das Unbare verfolgt Sie, wie ein unsichtbarer Spion, der Tag und Nacht Ihren Wegen folgt.

Sie geben manchmal Ihrem Frisör oder dem Paketzusteller ein Trinkgeld?

Aus die Maus! Hat sich das Finanzamt bisher damit begnügt, eine „Trinkgeldpauschale“ steuerlich anzusetzen, wird künftig jeder Cent voll der Lohn-, bzw. Einkommensteuer unterworfen.

Sie kaufen sich die Nationalzeitung oder die Junge Welt regelmäßig am Kiosk, weil Sie fürchten, die Abo-Daten seien vor dem Zugriff des Verfassungsschutzes nicht sicher und man könnte Sie für einen Sympathisanten extremistischer Gruppierungen halten?

Können Sie in Zukunft vergessen. Papier am Kiosk zu kaufen ist künftig ebenso sicher dokumentiert und nachweisbar, wie Ihr Surfverhalten im Internet.
Sie sollten auch vorsichtig sein, wenn Sie bei C&C bestimmte Artikel im Großeinkauf mitnehmen.

Sie wissen ja gar nicht, woraus sich alles Bomben bauen und Kampfstoffe herstellen lassen. Plötzlich tritt Ihnen das SEK die Türe ein und stellt Ihre Wohnung auf den Kopf, nur weil Sie eine Flasche WC-Reiniger zu viel im Einkaufswagen hatten. Wird Ihr Lager gefunden, wird man Sie hochnotpeinlich verhören und nicht glauben, dass Sie das alles nur im Haus haben, um Ihr WC duftfrisch zu halten. Wird Ihr Lager nicht mehr gefunden, ist erst Recht die Kacke am Dampfen. Innerhalb kürzester Zeit steht Ihren sämtlichen Verwandten und Bekannten die Razzia ins Haus, insbesondere denjenigen, die immer noch am Kiosk die falsche Zeitung kaufen!

Wenn Sie künftig mit dem Zug verreisen, wird der Staat noch vor Ihrer Abfahrt wissen, wo Sie hinfahren, und alle verfügbaren Computer werden versuchen herauszufinden, was Sie ausgerechnet in Göttingen wollen. Dann liegen dem Staatsschutz drei Ergebnisse vor, eines mit hoher Wahrscheinlichkeit und großem Gefahrenpotential, zwei mit minderer Wahrscheinlichkeit. Kann sein, dass Ihre Bekannte in Göttingen festgenommen wird, bevor Sie eintreffen, nur weil Sie einmal in einer Mail an Sie geschrieben haben:
„Irgendwann besuch ich Dich in Göttingen, und dann lassen wir’s mal so richtig krachen.“
Wer von Bayern nach Göttingen will, sollte also vorsichtshalber eine Fahrkarte nach Hamburg lösen und in Göttingen aussteigen. Hilft aber auch nur einmal. Beim zweiten Mal wissen die, dass Sie in Göttingen waren, weil das Gepäckschließfach am Bahnhof Ihre Bankcard lesen durfte. Dann sind die aber schon mächtig sauer! Darauf können Sie sich verlassen!

O.k., Sie fahren immer nur mit dem Auto. Immer nur einsame Landstraßen ohne Mautbrücken und Nummernschildscanner.

Nehmen Sie aber bitte möglichst so viel Benzin mit, dass Sie auch sicher wieder nachhause kommen. Die Kasse an der Tankstelle meldet zuverlässig, wann und wo Sie tanken mussten. Aus allen Ihren Tankvorgängen lässt sich dann auch leicht ableiten, dass Sie immer wieder unbeobachtet größere Touren zu unternehmen scheinen. Da sind die aber auch schon wieder stinkesauer!

Ja, und dann kommen leider auch noch unsere oft einfältigen Richter daher und glauben alles, was aus dem Computer kommt.

Zahlungen, die Sie nie vorgenommen haben, an Orten, die Sie nie aufgesucht haben, können vollkommen ausreichen, um Sie für Jahre hinter die Gitter einer Justizvollzugsanstalt oder Psychiatrischen Klinik zu bringen. Die Datenspur ist eindeutig – und wer sollte schon Interesse haben, Ihnen so etwas unterzujubeln. Niemand. Und wenn Sie nach Kenntnis der erdrückenden Beweislast immer noch nicht gestehen, dann wird es für Sie auch keinen Strafnachlass geben. Da können auch Richter ganz schön sauer werden.

Sie sind alle vier- fünf Wochen einmal auf der Trabrennbahn.

Dass Sie Eintritt zahlen reicht, um das festzustellen. Wetten Sie an den offiziellen Wettschaltern, könnte es sein, dass die Bank Ihnen die Kreditlinie kürzt. Wetten Sie nicht, könnte es sein, dass Sie einen Weg gefunden haben, das Bargeldverbot zu umgehen und bei illegalen Wettanbietern Ihre Deals machen. Einfach so, aus Spaß am Sport, geht doch heute niemand zur Rennbahn. Das können Sie Ihrem Frisör erzählen. Nee, da können die Geldfahnder ganz schön sauer werden.

Jede Abweichung in Ihrem Konsumverhalten wird künftig auffallen und Ihnen in den Rasterfahndungscomputern ein zusätzliches Merkmal verschaffen.

Wechsel von Gilette zu Wilkinson? Ja, was ist denn da los? Computerprogramme, die herausfinden wollen, ob, und falls ja, wann, Sie endlich einen Einbruchdiebstahl begehen werden, sind für kleinste Hinweise dankbar. Da fügt sich ein Puzzle-Steinchen zum nächsten, und dann könnte es sein, dass Sie vorsorglich Besuch von einem Bewährungshelfer bekommen und sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden müssen, obwohl Sie selbst nie daran gedacht haben, in ein fremdes Haus einzubrechen. Das kann aber jeder behaupten. Das ist kein Unschuldsbeweis.
4. Bargeldverbot – Türöffner für Repression
Die lückenlose Überwachung aller Zahlungsströme ermöglicht aber nicht nur die Kontrolle so ziemlich aller bereits bestehenden Gesetze und Verordnungen, sie ermöglicht vor allem, alle künftigen Gesetze und Verordnungen, so bösartig und hinterhältig diese auch von einer diktatorischen Obrigkeit gestaltet sein mögen, knallhart durchzusetzen – und sie ermöglicht sogar die rückwirkende Bestrafung von Verhalten auf Basis der Vorratsdatenspeicherung von Zahlungsströmen.

Dazu wird es nicht kommen?

Die Arbeit an der vorausschauenden Prävention ist weit gediehen, einige Landespolizeien arbeiten bereits damit. Warum also nicht auch rückwirkend bestrafen, wenn dem Gesetzgeber plötzlich einfällt, dass der Besitz und Verzehr von Pralinen eigentlich schon immer ein Vergehen gegen das Kostendämpfungsgesetz im Gesundheitswesen war und daher für 10 Jahre rückwirkend mit erhöhten Zusatzbeiträgen belegt werden muss.

Die Abschaffung des Bargelds führt zweifellos zu einem massiven Machtzuwachs des Staates im persönlichen und intimen Bereich seiner Bürger. Eine Vorstellung, die bei dem Gedanken an die weitere Übertragung staatlicher Souveränität an das sonderbare Konstrukt „EU“ keinesfalls beruhigend wirkt.

Ein Bargeldverbot führt zudem zu einem weiteren Anwachsen des Datengebirges und damit zu einem weiteren Anwachsen von Verdachtsmomenten gegen jedermann. Den Witz, alle Daten würden innerhalb kurzer Zeit gelöscht und überhaupt nur auf richterliche Anordnung herangezogen, braucht mir niemand mehr zu erzählen. Darüber kann ich nicht mehr lachen. Es ist eine eiskalte Lüge, und schon während sie diese Lüge aussprechen, sieht man, wie sie sich dabei die Hände reiben. Was möglich ist, wird auch gemacht. Manchmal dauert es etwas länger, meistens geht es sehr schnell.
Schlussgedanke
Wir haben in den letzten Jahren von mehreren hochrangigen Politikern explizit gehört, dass sie, aufgrund Ihres Amtes und zur Durchsetzung Ihrer Pläne immer wieder gezwungen seien, Sachverhalte und Tatsachen zu verschweigen und uns ganz selbstverständlich auch zu belügen.

Diese Aussage kann ich in einigen Fällen sogar nachvollziehen, nämlich dann, wenn die Verheimlichung oder die Lüge dazu dienen sollen, Schaden vom deutschen Volke abzuwehren und seinen Nutzen zu mehren.

Warum also sollen die Bürger nicht gegenüber dem Staat das gleiche Recht haben, aufgrund Ihrer persönlichen Situation und zur Durchsetzung ihrer Pläne, Sachverhalte und Tatsachen zu verschweigen, und den Staat (und die Wirtschaft) ganz selbstverständlich auch zu belügen?

Solange der Einzelne durch die Verwendung von Bargeld anonym bleiben will, um Schaden von sich und seiner Familie abzuwehren und den neugierigen Staat von seiner Privatsphäre fernzuhalten, selbst wenn es ihm nur die Möglichkeit verschafft, seinen Nutzen auf moralisch sauberer Basis zu mehren, kann ich diese Forderung durchaus unterstützen.

Geltendes Rechts besagt, dass sich niemand selbst belasten muss. Auch diese Freiheit des Bürgers wird beeinträchtigt, wenn der Staat und seine Organe alles wissen und die staatseigenen Computer aus diesem Wissen heraus beginnen, die Zukunft vorherzusagen.
Ganz zum Schluss
Mit dem Bargeldverbot verspricht man uns (sich vermutlich nicht) mehr Erfolge im Kampf gegen den Terror, gegen die Schwarzarbeit und gegen Schwarzgeldkonten in Steueroasen.

Dieses Versprechen ist unhaltbar. 

Stattdessen wird das Bargeldverbot bisher legale Handlungen kriminalisieren oder wenigstens zur Sammlung neuer, verdachtsunabhängiger Verdachtsmomente führen.

Die Annahme, man könne mit einem Bargeldverbot wirkungsvoll gegen Steuerbetrug, Schwarzarbeit und Geldfälscher vorgehen, ist irrig, vermutlich sogar eine jener Lügen, die uns von den von uns gewählten Vertretern ihrer Meinung nach erzählt werden müssen, um die Durchsetzung ihrer Pläne nicht zu gefährden.
Schwarzgeld – Steuerbetrug
Wo heute Euro-Banknoten im Köfferchen spazieren getragen werden, werden es künftig eben Dollar-Noten, Schweizer Franken, Edelmetalle oder Edelsteine sein.

Wer im Nicht-EU-Ausland einkauft, wird u.U. gerne eine etwas höhere Rechnung per SEPA-Überweisung begleichen, was schon einmal den Unternehmensgewinn und damit die Last der Körperschaftssteuer mindert, und sich beim nächsten Messebesuch vor Ort zum Ausgleich sein Köfferchen abholen, was die persönliche Einkommensteuerlast mindert. Zur Not kann man das Schwarzgeld ja auch gleich vor Ort einsetzen, um sich die kleine Yacht zimmern zu lassen. Den Strohmann, der sie registrieren lässt und den Liegeplatz bezahlt, findet man schon auch.

Hätten wir schon 1994 in Deutschland kein Bargeld mehr gehabt, Wolfgang Schäuble hätte sein Spendenköfferchen sicherlich dennoch erhalten und angenommen. Es wären halt keine DM-Scheine dringewesen, sondern etwas anderes.

Ein Land, dessen Repräsentanten sich nicht scheuen, zu behaupten, der Staat sei nicht in der Lage, die Menschen, die seine Grenzen überschreiten, zu kontrollieren, obwohl es in Wahrheit aus ideologischen und wirtschaftlichen Gründen nicht gewünscht wird, wird ganz bestimmt auch nicht in der Lage sein wollen, jedes Handgepäck beim Grenzübertritt auf wertvolle Inhalte zu kontrollieren.

Damit ist die Thematik „Steuerbetrug im großen Stil“ als Begründung für ein Bargeldverbot schon einmal vom Tisch.

Ganz abgesehen davon, dass Steuerbetrug im großen Stil immer wieder ganz legal vor den Augen der Finanzämter stattfindet und die verantwortlichen Politiker Ewigkeiten brauchen, um ein Schlupfloch auch nur wahrzunehmen, und weitere Ewigkeiten, um sich vielleicht einmal auf die ergebnisoffene Suche nach einer „gemeinsamen europäische Lösung“ zu machen.
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit ist ein Delikt, mit dem der deutsche Michel regelmäßig seine Nachbarn in Verbindung bringt. Tatsächlich findet sie in weitaus größerem Umfang und weit einträglicher da statt, wo große Unternehmen sich über verschachtelte Sub-Unternehmer einen kaum erkennbaren Weg bahnen, um Lohnsteuer und Sozialabgaben zu vermeiden. Trotz massiver Aufstockung der Zollbehörden zum Zwecke der Schwarzarbeitsfahndung, sind deren Erfolge im Vergleich zu den immer wieder von Prof. Schneider aus Linz aus dem Hut gezauberten Zahlen zum Umfang der Schwarzarbeit absolut lächerlich. Von Schneider geschätzten Schwarzarbeitsumsätzen in Höhe von rund 350 Milliarden Euro pro Jahr, stehen Bußgelder, Strafen und im Zuge der Vermögensabschöpfung sichergestellte Wertgegenstände in der Größenordnung von insgesamt 100 Millionen Euro jährlich gegenüber.

Das heißt: 6.500 Schwarzarbeitsfahnder beim Zoll können gerade einmal 0,3 Promille der vermuteten Schwarzarbeit aufdecken. Pro Nase und Arbeitstag um die 80 Euro. Ein echter Schildbürgerstreich!

Auch hier sind die Übergänge von sauberem Geld zu schmutzigem, von weißem Geld zu Schwarzgeld vielfältig begehbar, und dies sowohl bar als auch unbar. Mitgeholfen hat dazu selbstverständlich auch die so genannte Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU und die Werkverträge mit ausländischen Subunternehmern, für deren Beschäftigte deutsches Recht nur teilweise, und da oft nur auf dem Papier gilt.

Auch diese Thematik ist vom Tisch, weil auch hier das Bargeldverbot für großen Betrüger leicht zu umgehen ist.

Der Subunternehmer rechnet zu den verabredeten Konditionen ab, der Sub-Subunternehmer beschäftigt seine Mitarbeiter auch weiterhin illegal und überweist den mit ihnen vereinbarten Mickerlohn ins Ausland, wo andere Steuer- und Sozialgesetze gelten. Was hängen bleibt, wandert als Dollar, Yen oder sonstwas ins Köfferchen.
Geldfälscherei
findet alljährlich im lächerlichen einstelligen Millionenbereich statt. Wer ernsthaft darin einen Grund für die Abschaffung des Bargeldes sieht, dem ist nicht mehr zu helfen.
Fazit innergesellschaftlich
Wer weit genug oben steht und viel genug „Geld“ bewegt, wird sich auch ohne Bargeld weiter bewegen können, wie der Fisch im Wasser, und der Staat wird ihm nichts anhaben wollen, solange nicht wieder einmal ein Exempel statuiert werden muss.

Das trifft aber auf nur maximal 10 Prozent der Bevölkerung zu, die mit geringfügigen Umstellungen ihrer Usancen ungehindert weitermachen können wie zuvor.

90 Prozent der Bevölkerung stehen nicht die notwendigen Mittel und Verbindungen zur Verfügung, um dem unbaren Zahlen ausweichen zu können. Sie sind die Opfer des Bargeldverbots, und zwar in jeder Hinsicht. Sie werden noch effektiver ausgepresst und zugleich in einem außerhalb von Konzentrationslagern bislang unbekannten Ausmaß überwacht und kontrolliert.

Das Ende des Bargeldes markiert das endgültige Ende der kostenlosen individuellen Freiheit. Freiheit wird zur Ware. Zu einer Ware für die Eliten, die mit dem Total-Kontrollgeld, das man den Massen gibt, unter keinen Umständen bezahlt werden können soll.
Terrorismusbekämpfung
Es ist eine schöne Idee, die George W. Bush da in die Welt gesetzt hat. Einerseits ein gigantisches Geschäft für Waffen- und Munitionshersteller, für Söldner-Verleihunternehmen, für Öl-Konzerne, für Banken, und jeden, der am Krieg gegen den Terror teilhat, solange er der Gefahr, vor Ort sein Leben zu riskieren, ausweichen kann.

Adnererseits eignet sich der Krieg gegen den Terror als Begründung für alles, denn vor nichts hat der Mensch mehr Angst zu haben, als mitten auf einem deutschen Marktplatz von einem Selbstmordattentäter in die Luft gesprengt zu werden. Kommt ja auch alle paar Tage vor, vor allem wenn man Deutschland nicht so eng definiert sondern es an seinen weit in die Welt hinausgschobenen Grenzen, in Afghanistan, im Nordirak, in der Türkei, in Syrien, in Libyen, in Mali und Somali zu verteidigen hat.

In Lingen an der Ems und im Kreis Pasewalk stagniert die Aktivität der terroristischen Selbstmordattentäter jedoch seit langer Zeit auf sehr niedrigem Niveau.

Wenn die Terroristen so naiv wären, wie sie sein müssten, wenn sie durch ein Bargeldverbot zu bekämpfen wären, dann würden sie sich vermutlich nicht als Selbstmordattentäter betätigen, sondern sich mit Online-Petitionen an die zuständigen Parlamente zufriedengeben.

Es ist ja auch noch keiner bei Kraus Maffei Wegmann vor dem Tor aufgetaucht, mit einem großen Koffer voller 500 Euro-Noten die er gegen einen Leopard samt Bewaffnung und Munition austauschen wollte, um damit über die Autobahn nach Berlin zu brettern und ein paar Schuss mit Uranmunition auf das Kanzleramt abzugeben.

Schön: Wenn man weiß, wer wann von wem wieviel Geld aufs Konto bekommen hat, kann man schöne Grafiken zeichnen. Nach den Kommunikationsmustern und Bewegungsmustern halt auch noch Geldstrommuster. Sollte dann von der Ali-Baba-Bank in Riad regelmäßig ein ansehnlicher Betrag auf das Konto eines Gemüsehändlers in Wuppertal fließen, der die Kohle prompt an immer die gleichen fünfundzwanzig Deutschen mit Migrationshintergrund weiter überweist, dann darf die der Verfassungsschutz schon mal unter die Lupe nehmen.

Wenn die Terrorismusbekämpfer so naiv wären, wie sie sein müssten, um anzunehmen, durch ein Bargeldverbot den Terrorismus trockenlegen zu können, dann könnten sie vermutlich nicht einmal erkennen, dass sie in dieser Rolle völlig fehl am Platze sind.

Klar, es wird sich immer einer finden, der erklärt, aus der Überwachung der Zahlungsströme ließen sich wichtige Informationen gewinnen und es sei nicht ausgeschlossen, dass man auf diese Weise auch einmal einer terroristischen Vereinigung auf die Spur kommt, aber den Nachweis der Wirksamkeit wird man nach Einführung des Bargeldverbots ebenso schuldig bleiben, wie den Nachweis der Wirksamkeit der Internet-Überwachung und der Vorratsdatenspeicherung.

Der Bundesinnenminister spricht immer wieder von einer bekannten Zahl gewaltbereiter Extremisten, einschließlich Islamisten, die den Behörden bekannt – und unter Kontrolle sind. Das haben die Verfassungsschutzbehörden in Zusammenarbeit mit dem BKA und den Landeskriminalämtern ganz ohne Bargeldverbot herausgefunden.

Er schließt nicht aus, dass mit dem Zuwanderungsstrom auch Terroristen ins Land gekommen sein könnten, hat aber keine belastbaren Erkenntnisse dazu.
Sperrangelweit offene Grenzen erhöhen die Terrorismusgefahr offenbar also weit weniger als das derzeit unbeschränkt nutzbare gesetzliche Zahlungsmittel.

Die Pflicht, jedem (Obdachlose, Sozialhilfeempfänger, Flüchtlinge) im Zweifel ohne hinreichende Prüfung der Identität ein Bankkonto zur Verfügung stellen zu müssen (grad eben war das noch verboten…), wird auch nicht gerade dazu beitragen, die Übersicht über Zahlungsströme zu verbessern. Richte zwei, drei viele Konten ein, bei vielen Banken, mit mehreren Registrierungsscheinen und unter mehreren Namen, und schon bist du – trotz Bargeldverbot – schon wieder unsichtbar. Und wer sowieso entweder nach vollbrachter Tat zurück will in sein Herkunftsland oder ersatzweise zu den zugesagten Jungfrauen entschwebt, braucht die Konten vielleicht nur ein paar Tage oder Wochen, vielleicht auch gar nicht …

Wenn aber, so der Einwand, so ein Terrorist nun bei einem deutschen Waffenhändler zwei Kalaschnikows und zehn Handgranaten kaufen will, und da nicht mit Bargeld bezahlen darf, dann haben wir ihn doch so gut wie erwischt!

Ja, dieser Einwand ist mit Logik nicht mehr zu entkräften.
Fixe Ideen sind ein Fall für den Psychiater.







Quelle und Dank an: http://brd-schwindel.org und www.egon-w-kreutzer.de

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