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Dienstag, 16. September 2014

Was steckt hinter Bio-Siegeln?

Immer mehr Bio-Produkte sind in unseren Supermärkten zu finden. So gibt es viele Produkte, die mit einem Bio-Siegel gekennzeichnet sind. Doch welches Bio-Siegel bedeutet eigentlich was und wer vergibt es? Und was ist überhaupt Bio?
Um endlich Licht in den Bio-Siegel-Dschungel zu bringen, erfährst Du alles Wissenswerte in unserem Bio-Ratgeber.

Bio-Produkte stammen aus biologischem Anbau. Das heißt, es wird überwiegend auf synthetische Pflanzenschutzmittel und Dünger verzichtet. So sollen Umweltbelastungen für die Natur und das Produkt vermieden werden. Idealerweise werden beim biologischen Anbau auch Fruchtfolgen beachtet. Dies bedeutet, dass frühestens alle 5 Jahre die gleiche Pflanze auf einem Acker angebaut wird. Außerdem sollten Anbauflächen, Land und Viehbestand möglichst vielseitig sein. Es dürfen nur so viele Tiere auf einem Hof leben, wie der Betrieb mit eigenen Mitteln versorgen kann.

Außerdem müssen die Tiere in artgerechter Haltung leben. Dieser Begriff ist nicht genau definiert. Vielmehr bedeutet es, dass man sich an den natürlichen Lebensweisen der Tiere orientiert und auf ihre angeborenen Verhaltensweisen Rücksicht nimmt. Artgerechte Haltung sieht also je nach Tier anders aus. Generell wird aber auf Ställe mit ausreichend Platz, Licht und Belüftung sowie Auslauf im Freien geachtet. Außerdem dürfen den Tieren keine unnötigen Schmerzen zugefügt werden, z.B. bei der Kastration oder Enthornung.

Als konventionellen Anbau bezeichnet man eine Anbaumethode, bei der chemische Mittel genutzt werden, um die Erträge zu steigern – z.B. synthetische Dünger sowie Insektizide zur Schädlingsbekämpfung. Auch in der konventionellen Landwirtschaft wird die Fruchtfolge beachtet. Allerdings darf hier schon nach drei Jahren wieder die gleiche Pflanze auf dem Acker angebaut werden. In der konventionellen Tierhaltung spezialisieren sich viele Betriebe auf eine Tierart und kaufen in aller Regel Teile des Futters zu. Tieren darf vorbeugend Antibiotika verabreicht werden.




EU-Verordnung für biologische Landwirtschaft (EU-Bio-Siegel)

eg bio siegel Die sogenannte EG-Öko-Verordnung definiert die Standards des ökologischen Landbaus in der EU und ist die Grundlage aller Bio-Siegel. In ihr sind die Mindestanforderungen festgehalten, die jedes Produkt erfüllen muss, das sich Bio, Öko etc. nennen möchte. Die Verordnung legt die Einzelheiten von Anbau, Erzeugung, Verarbeitung und Kennzeichnung von Bio-Produkten fest und regelt die Kontrolle der Betriebe durch zugelassene Kontrollstellen.
Als “biologisch” dürfen Produkte bezeichnet werden, wenn ihre landwirtschaftlichen Inhaltsstoffe zu 95 % aus biologischem Anbau stammen. Landwirtschaftliche Betriebe können gleichzeitig konventionellen und biologischen Anbau betreiben.
Im Pflanzenbau sind nur bestimmte Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmittel zugelassen. Chemisch-synthetische Mittel dürfen nicht angewendet werden. Allerdings sind Blut-, Fisch-, Fleisch und Knochenmehl als Düngemittel zugelassen.
Die Verordnung schreibt bestimmte Stall- und Auslaufflächen für Tiere vor und bestimmt, welche Futtermittel zulässig sind.
  • Für Wiederkäuer und Pferde muss mind. 50 % des Futters vom eigenen Betrieb stammen. Die Herkunft des Futters für Schweine und Geflügel ist nicht geregelt.
  • Die Verordnung erlaubt ca. 80 zugelassene Futterbestandteile aus konventionellem Anbau.
  • Es dürfen max. 15 % des Futters aus konventionellen Futtermitteln bestehen. Bei Rindern, Ziegen und Schafen sind es max. 5 %.
  • Fischmehl darf an Geflügel verfüttert werden.
Für Biolebensmittel sind nur wenige Zusatzstoffe zugelassen. Es gibt 47 erlaubte Zusatzstoffe, z.B. Nitritpökelsalz. Süßstoffe und künstliche Farbstoffe dürfen nicht verwendet werden.
Irreführende Bezeichnungen sind laut EG-Öko-Verordnung unzulässig, d.h. wo Bio oder Öko drauf steht, muss auch Bio drin sein. In anderen Landessprachen sind entsprechende Begriffe ebenfalls geschützt. Das EU-Bio-Logo ist eine verpflichtende Kennzeichnung auf allen vorverpackten Bio-Lebensmitteln.
Alle Betriebe, die Bio-Lebensmittel herstellen oder verarbeiten, müssen sich Kontrollen der zuständigen Landesbehörden unterziehen. In Deutschland übernehmen dies staatlich zugelassene private Kontrollstellen.
Auch Öko-Produkte aus Drittländern, die nicht zur EU gehören, können in Europa verkauft werden. Voraussetzung ist aber, dass in dem Drittland gleichwertige Standards und Kontrollen gelten wie in der EG-Öko-Verordnung vorgeschrieben.
Grundsätzlich gilt in der EG-Öko-Verordnung ein Verwendungsverbot für genetisch veränderte Organismen (GVO). Allerdings sind auch in Bio-Produkten 0,9 % “unbeabsichtigte Verunreinigungen mit zugelassenem GVO” zulässig. Außerdem gibt es eine umstrittene Sonderregelung, nach der bestimmte GVOs verwendet werden dürfen, wenn sie nicht aus gentechnikfreier Herstellung auf dem Markt erhältlich sind. Dazu gehören Zusatzstoffe, Aromen, Verarbeitungshilfsstoffe, Enzyme und Vitamine.

Deutsches Bio-Siegel

bio siegel dtl Das deutsche Biosiegel ist das bekannteste Bio-Siegel in Deutschland und kennzeichnet mittlerweile mehr als 66.000 Produkte (Stand: März 2013). Produkte, die den Vorgaben der EU-Verordnung für biologische Landwirtschaft entsprechen, können das Siegel tragen. Das staatliche Siegel ist für Hersteller freiwillig und kann zusätzlich zum EU-Siegel beantragt werden. Es stellt keine strengeren Anforderungen an Bio-Produkte als die EG-Öko-Verordnung .
Bio-Betriebe müssen sich regelmäßigen Kontrollen durch staatlich zertifizierte Kontrollstellen unterziehen. Dabei wird der Betriebsablauf überprüft und Felder, Weiden, Ställe, Produktions- und Verkaufsstätten werden besichtigt.


Bio-Siegel der Anbauverbände

Neben den staatlichen Bio-Siegeln gibt es auch noch Bio-Siegel verschiedener Anbauverbände. Das sind Zusammenschlüsse biologischer Bauern, Verarbeiter und Produzenten, die gemeinsam ihre Produkte vermarkten und kontrollieren. Die Bio-Siegel der Anbauverbände müssen die Mindestanforderungen der EG-Ökoverordnung erfüllen, aber ihre Anforderungen gehen oft weit über die staatlich geforderten Bedingungen hinaus. Alle Produkte, die mit dem Bio-Siegel der Anbauverbände ausgezeichnet werden, müssen auch das EU-Bio-Siegel tragen.


Demeter

demeter Der Anbauverband Demeter hat sich der biologisch-dynamischen Landwirtschaft verschrieben. Diese basiert auf Impulsen von Rudolf Steiner, dem Begründer der Anthroposophie und Waldorf-Pädagogik. Der landwirtschaftliche Betrieb wird als Organismus gesehen, der auch von nicht-materiellen Einflüssen sowie Standortverhältnissen geprägt ist. Der Betrieb soll in der Lage sein, sich weitgehend selbst zu erhalten.
In Deutschland arbeiten rund 1.400 Bauernhöfe nach dem Demeter Prinzip, weltweit sind es 4.500. Die Anforderungen des Demeter-Siegels sind wesentlich höher als die des EU-Bio-Siegels. Insbesondere in den Bereichen Düngung, Tierhaltung und Zusatzstoffe.
  • Der gesamte Betrieb muss ausschließlich biologisch-dynamisch bewirtschaftet werden. Auf jedem Hof muss es Tierhaltung und Landwirtschaft geben.
  • Kein Einsatz von organischem Handelsdünger mit Fleisch-, Blut- oder Knochenmehl.
  • Chemisch-synthetisch behandeltes Saatgut ist nicht erlaubt.
  • 140 Legehennen, 280 Masthühner, 10 Mastschweine und 2 Milchkühe pro ha und Jahr
  • Enthornung von Rindern und das Kappen von Schweineschwänzen sind nicht zulässig.
  • Tiertransporte dürfen max. 200 km lang sein.
  • 50 % des Futters für alle Tierarten muss vom eigenen Hof kommen. Das gesamte Futter der Tiere muss aus biologischem Anbau stammen.
  • Mindestens 95 % der verarbeiteten Lebensmittel müssen ökologischen Ursprungs sein und 90 % müssen aus Demeter-Herstellung sein
  • Etwa 20 Zusatzstoffe sind erlaubt. Nitritpökelsalz, Enzyme oder natürliche Aromen dürfen nicht verwendet werden.
  • Die Betriebe werden jährlich durch staatlich zertifizierte Kontrollstellen überprüft. Außerdem findet eine Verbands-Kontrolle statt.
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Bioland

bioland Bioland-Betriebe arbeiten nach organisch-biologischem Ansatz, der vor rund 60 Jahren entstand. Die Wirtschaftsweise basiert auf einer Kreislaufwirtschaft, d.h. die eingesetzten Rohstoffe sollen wieder in den Produktionsprozess des Betriebes zurückkehren (z.B. Heu wird an Kühe verfüttert, deren Mist dann als Dünger für die Felder verwendet wird).
Deutschlandweit arbeiten 5.700 Biobauer und 990 Lebensmittelhersteller im Bioland-Anbauverband. Die Anforderungen des Bioland-Siegels sind wesentlich höher als die der EG-Öko-Verordnung.
  • Der gesamte Betrieb muss auf ökologischer Bewirtschaftung umgestellt werden.
  • Bedenkliche organische Handelsdünger wie Blut-, Fleisch oder Knochenmehle sind verboten.
  • Es werden keine chemisch-synthetischen Stickstoffdünger eingesetzt.
  • 140 Hennen, 280 Hähnchen, 10 Mastschweine, 2 Milchkühe pro ha und Jahr dürfen auf den Höfen gehalten werden.
  • Jedoch gehen die Mindestanforderungen an Stall- und Außenfläche nicht über die EU-Öko-Verordnung hinaus
  • Über 50 % des Futters muss vom eigenen Hof oder einer regionalen Kooperation stammen.
  • Grundsätzlich darf nur 100 % Biofutter verfüttert werden. Fischmehl ist nicht zulässig.
  • Tiere dürfen keine Antibiotika erhalten.
  • Tiertransporte sollen nicht länger als 4 Stunden oder 200 km lang sein.
  • 100 % der Zutaten von verarbeiteten Lebensmitteln müssen aus biologischem Anbau stammen. Mindestens 95 % von Bioland-Betrieben.
  • 22 Zusatzstoffe sind in Lebensmitteln zugelassen. Nitritpökelsalz darf nicht verwendet werden.
  • Lebensmittel dürfen keine GVO enthalten.
  • Die Betriebe werden jährlich durch staatlich zertifizierte Kontrollstellen überprüft. Außerdem findet eine Verbands-Kontrolle statt.
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Naturland

naturland Der Naturland-Verband ist weltweit eine der größten Organisationen im ökologischen Landbau. In Deutschland gibt es rund 2.600 Naturland Betriebe. Weltweit arbeiten rund 50.000 Bauern für den Verband. Die Richtlinien sind strenger als die der EG-Öko-Verordnung.
  • Naturland-Betriebe müssen komplett auf ökologische Landwirtschaft umgestellt werden.
  • Mit Fleisch-, Blut und Knochenmehl darf nicht gedüngt werden.
  • Pro Hektar Land dürfen 140 Hennen, 280 Masthähnchen und 10 Mastschweine gehalten werden.
  • 50 % des Futters müssen aus Eigenanbau oder aus der Betriebskooperation kommen.
  • Zukauf von konventionellem Futter ist streng limitiert.
  • 21 Zusatzstoffe sind erlaubt. Der Einsatz natürlicher Aromen und Enzyme ist eng begrenzt.
Außerdem gibt es Sozialrichtlinien, die sozialen Umgang mit Mitarbeitern regeln, Kinderarbeit ausschließen und Gleichstellung fordern. Wenn Erzeuger sieben Fair-Richtlinien erfüllen, können sie ihre Produkte mit dem Naturland Fair Zeichen auszeichnen. Die Richtlinien sind: soziale Verantwortung, verlässliche Handelsbeziehungen, faire Erzeugerpreise, regionaler Rohstoffbezug, gemeinschaftliche Qualitätssicherung, gesellschaftliches Engagement, faire Unternehmensstrategie und Transparenz.


Biopark

biopark Der Biopark-Verband wurde 1991 gegründet. Die Ziele des Verbands sind die Bewahrung von Natur und Landschaft, Tieren gerecht zu werden, Schutz von Boden und Wasser, Ausschluss von Gentechnik, soziales Engagement und transparente Herkunft. Heute arbeiten rund 700 Betriebe in 15 Bundesländern für den Verband. Die Richtlinien sind strenger als die der EG-Öko-Verordnung.
  • Keine Anwendung von chemisch-synthetischen Stoffen wie z.B. Insektiziden.
  • Dünger soll im eigenen Betrieb hergestellt werden
  • Tiere sollen unter natürlichen Bedingungen gehalten werden, Weidegang haben und betriebseigenes Futter fressen.
  • Tiere bekommen keine Leistungsförderer oder Futter aus tierischer Herkunft, außer Milcherzeugnisse.
  • Tierbesatz unter zwei Großvieheinheiten pro Hektar, d.h. 2 Kühe oder 12 Schweine pro Hektar.
  • Keine Anwendung von GVO.
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Ecovin

ecovin Ecovin ist ein Anbauverband, der ausschließlich auf ökologischen Weinbau spezialisiert ist. Ökowinzer verstehen den Weinbau als ganzheitliches Anbausystem und wollen im Weinberg ein gesundes Ökosystem schaffen. Wichtige Grundsätze sind der schonende Umgang mit Wasser und Boden, Prävention statt Pestizide, Förderung der Artenvielfalt und Naturprodukte statt Gentechnik. 215 Mitgliedsbetriebe arbeiten in 11 deutschen Anbaugebieten für den Verband. Die Richtlinien für das Ecovin-Siegel gehen über die EU-Richtlinien hinaus.
  • Ökowinzer verzichten auf Kunstdünger und verwenden stattdessen organische und schwerlösliche Dünger.
  • Es dürfen keine chemisch-synthetischen Substanzen verwendet werden.
  • Statt Pestiziden werden präventiv Nützlinge eingesetzt.
  • Gentechnik darf nicht eingesetzt werden.
Die Betriebe werden jährlich von autorisierten Kontrollstellen auf die Einhaltung der EU- und Ecovin-Richtlinien überprüft. Mehr über Wein erfährst du in unserem Weinratgeber .



Biosiegel der Supermärkte

Auch alle großen Supermarktketten haben mittlerweile eigene Bio-Siegel. Wie alle Bio-Siegel müssen sie die Mindestanforderungen der EU-Öko-Verordnung erfüllen. Die meisten Ketten stellen darüber hinaus aber kaum Anforderungen an ihre Siegel. Darum sind die Bio-Produkte der Supermärkte oft günstiger als die Produkte der Anbauverbände. Dies hat aber auch mit den höheren Stückzahlen zu tun, welche die Handelsketten produzieren und absetzten können.

BioBio

biobio BioBio ist das Bio-Siegel des zur Edeka-Gruppe gehörenden Discounters Netto. Rund 170 Produkte mit diesem Siegel verkauft Netto in seinen Filialen. Welche Produkte in den Filialen verfügbar sind, variiert ja nach Saison und Region. Die Lebensmittel stammen von Bio-zertifizierten Lieferanten und Erzeugern. Sie erfüllen die Anforderungen der EU-Öko-Verordnung . Darüber hinaus müssen BioBio Produkte noch einige Kriterien erfüllen.
  • In den Produkten dürfen keine Pflanzenschutzmittel nachweisbar sein.
  • Der Gehalt an Schwermetallen darf höchstens halb so hoch sein, wie der erlaubte Wert von konventionellen Lebensmitteln.
  • Nitratgehalte und mikrobiologische Werte müssen sehr gering sein.
  • Die Rohstoffe dürfen nicht bestrahlt sein und die Radioaktivität muss kleiner als 10 Becquerel sein.
  • Die Zutaten dürfen nicht gentechnisch verändert sein.
Die Einhaltung der EU- und BioBio-Kriterien wird regelmäßig von unabhängigen Kontrollstellen überprüft. Die Kontrolle wird durch die EG-Kontrollnummer auf der Verpackung der Produkte vermerkt.

Edeka Bio Wertkost

edeka Edeka Bio Wertkost ist die Bio-Eigenmarke der Supermarktkette Edeka. Produkte mit diesem Siegel erfüllen die Mindestanforderungen der EG-Öko-Verordnung. Das heißt, sie bestehen zu mindestens 95 % aus Zutaten ökologischen Ursprungs und es werden keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- oder Düngemittel eingesetzt. Die Einhaltung dieser Standards wird von staatlich anerkannten Kontrollstellen überprüft.
Einige Edeka Bio Wertkost Produkte tragen zusätzlich das Siegel von Anbauverbänden wie Bioland oder Naturland. Diese Produkte müssen die Anforderungen der Anbauverbände erfüllen, die wesentlich strenger als die EU-Verordnung sind.

Biotrend

biotrend Biotrend ist eine Eigenmarke des Discounters Lidl. Produkte, die dieses Label tragen, entsprechen den EG-Rechtsvorschriften. Sie werden ökologisch nachhaltig hergestellt und Tiere werden artgerecht gehalten. Außerdem werden keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt. Im Rahmen dessen werden Biohöfe und Verarbeiter, die Biotrend-Produkte herstellen, regelmäßig kontrolliert.
Zusätzlich tragen Biotrend-Produkte noch das deutsche Bio-Siegel. Der Discounter stellt aber keine Anforderungen, die über die staatlichen Vorschriften hinausgehen.

Bio Sonne

biosonne Bio-Sonne ist das Biosiegel der Supermarktkette Norma und wird in dessen Filialen in Deutschland und Österreich vertrieben. Die Produkte müssen den EU-Bio-Standards entsprechen und dürfen keine gentechnisch veränderten Zutaten beinhalten (gentechnische Verunreinigungen bis 0,9 % erlaubt). Eier, Fleisch und Milchprodukte müssen aus artgerechter Haltung kommen.
Zum Teil verwendet Norma zur Herstellung ihrer Produkte auch Erzeugnisse aus Betrieben der Anbauverbände. Diese müssen den strengeren Anforderungen der Anbauverbände entsprechen. Zusätzlich werden nach Möglichkeit und Sortiment einheimische Produkte bevorzugt.

GutBio

gutbio kennzeichnet die Bio-Produkte des Discounters Aldi Nord. Produkte, die dieses Siegel tragen, entsprechen der EU-Öko-Verordnung. Das heißt, sie stammen aus ökologischer Landwirtschaft und werden ohne chemische oder synthetische Pflanzenschutz- oder Düngemittel hergestellt. Neben dem GutBio- und dem EU-Siegel tragen GutBio-Produkte noch das deutsche Biosiegel. Über die staatlichen Anforderungen hinaus stellt Aldi keine Ansprüche an seine Bio-Produkte.


Bio Smiley

biosmiley Der Bio-Smiley ist das Bio-Siegel von Aldi Süd. Es kennzeichnet Obst, Gemüse, Fleischwaren, Milchprodukte, Nudeln, Reis und andere Produkte aus ökologischem Anbau. Sie tragen außerdem das EU- und das deutsche Biosiegel, darum kannst Du Dir sicher sein, dass die Produkte den EU-Bio-Standards entsprechen. In diesem Sinne ist der Einsatz von schädlichen Stoffen wie Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Antibiotika und Zusatzstoffen stark begrenzt. Über die EG-Verordnung hinaus stellt Aldi Süd allerdings keine strengeren Bedingungen an seine Bio-Produkte.

Rewe Bio

rewebio Rewe Bio ist die Bio-Marke der Supermarktkette Rewe. Die Bio-Produkte mit diesem Siegel entsprechen den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung . Demnach ist der Einsatz gefährlicher Stoffe strikt begrenzt und Tiere müssen artgerecht gehalten werden. Neben dem eigenen Siegel tragen die Produkte auch noch das deutsche und das EU-Biosiegel.
Außerdem bietet Rewe Schweine- und Rindfleisch an, das den Richtlinien des Anbauverbands Naturland entspricht. Diese sind weitaus strenger als die EU-Richtlinien. Die Einhaltung sowohl der Naturland, als auch der EU-Bio-Richtlinien wird regelmäßig von unabhängigen Stellen überprüft.

Naturkind

naturkind Naturkind ist die Bio-Eigenmarke der Kaisers-Tengelmann Supermärkte. Das Siegel kennzeichnet Produkte aus kontrolliert ökologischem Anbau. Naturkind-Produkte erfüllen mindestens die Anforderungen der EG-Bio Verordnung und tragen das EU- und das deutsche Biosiegel. Darüber hinaus hat Naturkind zusätzliche interne Vorgaben. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch autorisierte Kontrollstellen und interne Qualitätskontrollen überprüft.
  • Die Grenzwerte für Rückstände von Schwermetallen sind deutlich niedriger als in der EG-Verordnung vorgeschrieben.
  • Der Gebrauch von synthetischen Spritz- und Düngemitteln auf einem Biohof muss mindestens drei Jahre zurückliegen.
  • Bei der Verarbeitung von Produkten dürfen keine Geschmacksverstärker, Verdickungsmittel oder Konservierungsstoffe verwendet werden.

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Alnatura

alnatura Die Alnatura Produktions- und Handels GmbH vertreibt unter dem Markennamen Alnatura Bioprodukte in Drogerie- und Einzelhandelsketten, sowie in den eigenen Bio-Supermärkten. Die Produkte entsprechen der EG-Öko-Verordnung und gehen sogar teilweise noch über sie hinaus. Die Bio-Betriebe und Produkte werden regelmäßig im Rahmen der EG-Verordnung und der jeweiligen Verbandsrichtlinien kontrolliert.
  • Die Zutaten der Alnatura-Produkte stammen aus 100 % biologischem Anbau.
  • Alnatura unterhält Kooperationen mit Anbauverbänden, wie Bioland, Demeter oder Naturland, deren Anforderungen weit über die EU-Richtlinien hinausgehen.
  • Verarbeitete Lebensmittel sollen aus möglichst vollwertigen Zutaten hergestellt werden.
  • Süßungsmittel werden sparsam verwendet und nach Möglichkeit wird auf natürliche Alternativen wie Honig, Voll- und Rohrzucker oder Sirupe zurückgegriffen.
  • Alnatura hat die Initiative “Fairer Milchpreis” gestartet. Ihre Molkereipartner garantieren den Milchbauern höhere Mindestauszahlungspreise als üblich. Mindestens 40 Cent erhalten sie für einen Liter Milch.
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Quelle und Dank an:  www.barcoo.com und http://biodukte.de/

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