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Montag, 23. Mai 2016

JIAOGULAN – der verbotene Tee

 

Jiaogulan, das Kraut der Unsterblichkeit, erfreut sich immer größerer Beliebtheit und ist dennoch vielen Menschen immer noch ein gänzlich unbekanntes Kraut. Und das, obwohl Jiaogulan schon seit vielen Generationen ein fester Bestandteil in der TCM (traditionell chinesischen Medizin) ist, als auch, dass Jiaogulan in Asien als tägliches Lebensmittel seine Verwendung findet. 

So wird er als „Gemüse bzw. Salat – Zutat“ gegessen oder als „Tee“ getrunken. Möchten Sie aber Jiaogulan (ausgesprochen: Dschau-gulan) in Deutschland bzw. dank EU in Europa z.B. als Tee kaufen, werden Sie verblüfft feststellen, dass dies gar nicht so einfach ist. Dies könnte auch einer der Gründe sein, wieso Sie Jiaogulan eventuell auch noch nicht kennen.

Denn nur wenige Jahre, nachdem erste Naturheilmittel Hersteller Jiaogulan ins Sortiment nahmen und sich die Heilerfolge herumsprachen, kamen die „Stellvertreter“ der Pharmalobby, in Deutschland genannt: Lebensmittelamt oder auch interessant, zuständig hierfür, das Veterinäramt. Diese Behörden nahmen europaweit Jiaogulantee aus den Regalen, denn Jiaogulan als Lebensmittel ist ab jetzt verboten! Warum – wurde jemand vergiftet? Gab es Verbraucherbeschwerden? Ist Jiaogulan gefährlich?

Ja, Jiaogulan ist gefährlich, allerdings nicht für Sie, sondern für die Pharmaindustrie! 

Denn schon 1991 wurde Jiaogulan auf der internationalen Konferenz für TCM in Peking als eines der 10 wertvollsten Kräuter eingestuft. Und so etwas machen die Chinesen nicht so einfach mit jedem Kraut, bei der riesigen Fülle, welche in der TCM Verwendung findet. Nein, es wurde zu einem der 10 wichtigsten Kräutern aufgrund seiner vielen erstaunlichen Eigenschaften in der Naturheilkunde. Bevor wir diese hier auflisten, möchten wir noch darauf eingehen, wie und warum Jiaogulan als Lebensmittel verboten werden konnte, wobei das Warum dann schon erklärt, wieso Jiaogulan eines der 10 wichtigsten Kräuter der TCM wurde.




Kennen Sie die „Novel Food Verordnung“?

Kennen Sie „functional food“?

Kennen Sie die „Health Claims Verordnung“?

Kennen Sie den verborgenen Kampf, im Hintergrund, zwischen der Lebensmittelbranche und der Pharmaindustrie, zwischen welchen Stühlen die Naturheilbranche leidig ihr Stelldichein fristet? 

Nein? Nun, dann werden wir Sie jetzt in die verrückte Welt des Geldes versus der Gesundheit einführen.

Das Problem, mit dem die Naturheilkunde mit ihren Erzeugnissen zu kämpfen hat, ist, dass es für sie keinen richtigen gesetzlichen Rahmen gibt. So streitet man sich darüber ob, es überhaupt wirksame Naturheilmittel gibt und wenn, ob diese nun ein Lebensmittel sind, wie die Kamille oder der Fenchel, oder doch Medikamente. Im Moment fallen fast alle Naturheilmittel in die Lebensmittel-Schiene und werden als „Nahrungsergänzungsmittel“, „Superfoods“ und mit ähnlichen Begriffen in Verkehr gebracht.

Die Pharmaindustrie hat kein Interesse daran, dass es natürliche Heilmittel gibt, welche man selbst im Garten anbauen könnte, denn so lässt sich kein Geld verdienen. Und schlimmer, man könnte ja sogar gesund werden und dann ließe sich überhaupt kein Geld mehr verdienen. Auch hat sie natürlich kein Interesse daran, dass andere Branchen diese Naturheilstoffe verkaufen. Aber die Pharmaindustrie hat mittlerweile einen Gegner bekommen, die Lebensmittel- Industrie, welche die Gesundheit für sich entdeckt hat.

Sie möchten gerne ihr „functional food“ (Essen mit Funktion) auf den Markt bringen, also Margarine, die den Cholesterin Spiegel senkt oder Joghurt, der den Darm saniert. An Naturheilmitteln, welche seit Generationen ihre Wirksamkeit bewiesen haben, hat auch die Lebensmittelbranche kein Interesse, denn das kann man sich ja selber herstellen und Patente auf die Kamille sind ja leider NOCH nicht möglich. So kommt es, dass sich seit Jahren viele Lobbyisten in Brüssel um die Volksverräter – pardon Volksvertreter, prügeln, um hier Vorteile für ihre Branche zu erwirken. Aber gegen die Pharmamacht schauen selbst die Lebensmittel Giganten blöd aus der Wäsche und müssen feststellen, dass sie ihre Margarine vorerst so nicht verkaufen dürfen. Und „schwups die wups“ war sie nicht mehr im Kühlregal, die Supermargarine. Hierfür hat sich die Pharmabranche guter Gesetze bedient, der Novel Food Verordnung.
Was ist Novel Food?
Laut Art. 1 Abs. 2 EG-Verordnung Nr. 258/97 (kurz Novel Food Verordnung) ist ein Lebensmittel, welches vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Gemeinschaft noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde dann ein Novel Food, wenn es zusätzlich einer von vier Lebensmittelgruppen unterfällt. Zu diesen Lebensmittelgruppen gehören nicht nur technologisch (weiter) verarbeitete oder gar künstlich hergestellte Lebensmittel, sondern auch zahlreiche natürliche Lebensmittel wie z.B. solche, die aus Pilzen, Algen oder Pflanzen bestehen oder gar aus diesen „isoliert“ worden sind, wie z.B. bestimmte, hoch aufgereinigte Extrakte aus solchen natürlichen Lebensmitteln.
Wozu ist die Novel Food Verordnung da?
Die Novel Food Verordnung soll den europäischen Verbraucher vor bisher noch nicht oder kaum verzehrten Lebensmitteln schützen, bei denen insoweit entsprechende Erfahrungswerte zur allgemeinen Verzehrsverträglichkeit fehlen. Bei solchen Lebensmitteln muss die gesundheitliche Unbedenklichkeit auch für den Europäer im Rahmen eines Zulassungs- oder Notifizierungsverfahrens unter Beweis gestellt werden.

Hört sich ganz gut an, oder? Das Datum 1997 wurde gewählt, da ab hier die ersten Gentechnik veränderten Rohstoffe auf den Markt kamen.
Mit diesem Gesetz werden also NEUEN Lebensmitteln Zulassungen aufgebrummt, welche Jahre dauern und sehr viel Geld kosten. Wir sprechen hier über Millionen-Beträge. Somit muss die Margarine, welche Cholesterin senkt, erst mal zugelassen werden, was aber für Großkonzerne nur ein kleines Problem darstellt. An sich für den Verbraucher ganz gut, hier können wir uns mehr oder weniger bedanken über so viel Fürsorglichkeit um uns seitens Brüssel. Aber das Ganze hat auch einen Haken, denn die Lobbyisten ließen nun die Behörden auf Hexenjagd gehen! Sämtliche richtig guten Naturheilmittel wurden und werden gerade überprüft, ob diese Novel Food sein könnten. Und so kommt es, dass ein Heilkraut wie die Zistrose sich plötzlich vor Gericht befindet und beweisen muss, dass sie kein Novel Food ist. Hierfür muss der Hersteller des Zistrosentees den Behörden beweisen, dass der Zistrosentee schon vor 1997 in Europa auf dem Markt war. Hier muss man nun bedenken, dass Anbieter des Zistrosentees keine Großkonzerne sind, sondern stets kleine oder mittelständische Betriebe, für welche die Zulassungskosten eine unüberwindliche Hürde darstellen. Hinzu kommt, dass die Zistrose im Mittelmeerraum wächst und in Griechenland eine tausendjährige Teetradition hat, hier anscheinend keine Rolle spielt. Bitte lieber Unternehmer beweise, dass diese Zistrose schon vor 1997 als Tee auf dem Markt war.

Für den, der die Zistrose nicht kennt, sie ist das Heilkraut bei Infekten, Schnupfen, Grippe etc. So kam es, als in Deutschland Zeitungsartikel erschienen, dass der Wirkstoff in der Zistrose viel wirksamer sei als Tamiflu, dass die Novel Food Hetzjagd gegen die Zistrose plötzlich losging. Denn Tamiflu ist das Allheilmittel der Pharmaindustrie bei Infekten, Schnupfen, Grippe etc. wie der Schweingrippe, Vogelgrippe und der evtl. bald auftretenden Fischgrippe (Ironie). Schöner zeitlicher Zufall. Selbiges geschah mit Jiaogulan, als sich herumsprach und es erste Medienmeldungen gab, dass Jiaogulan ein sehr wirksames Kraut bei Krebs sein soll, wurde es plötzlich auch zu einem Novel Food Verdächtigen. Nun muss der jeweiligen Vertreiber des Naturproduktes, wie in diesem Fall Jiaogulan z.B., Nachweise erbringen, dass Jiaogulan schon vor 1997 auf dem Markt war, was aufgrund des zunehmend zurückliegenden Zeitraums seit dem maßgeblichen Stichtag 1997 immer schwieriger wird. Geschäftsunterlagen sind in der Regel ja nicht mehr vorhanden, gerade bei kleineren und mittelständischen Vertreibern, da die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen schon lange abgelaufen sind. Und selbst, wenn dann entsprechende Mengenangaben existieren, liegt es schließlich im Ermessen des Gerichts, ob es diese im Einzelfall für „erheblich“ bzw. „nennenswert“ genug hält, um Gesundheitsschäden für die Bevölkerung ausschließen zu können.

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Oft genug wird hier die Messlatte deutlich zu hoch angelegt, v.a. wenn man bedenkt, dass hier um die Neuartigkeit von Lebensmittel gestritten wird, die seit vielen Jahren ohne Sicherheitsbedenken in großen Mengen in Europa vertrieben werden, aber vor 1997 entsprechende Vertriebsmengen nicht oder nur noch schlecht nachweisen können. Und so kann aus einem schon lange als Lebensmittel etablierten Lebensmittel wie Jiaogulantee dann plötzlich „über Nacht“ ein zulassungpflichtiges neuartiges Lebensmittel werden, obwohl dessen Verzehrssicherheit von vielen Millionen Menschen über viele hunderte Jahre bewiesen wurde.

Ähnliches Spiel spielte man mit Stevia. Stevia war so lange Novel Food, bis die Zuckerindustrie ein fertiges Patent auf ein chemisch verändertes Steviapulver hatte. Das wurde zugelassen, das reine naturechte Stevia ist, wen wundert es, immer noch ein Novel Food.

Ein weiteres Instrument, welches der Naturheilmittelbranche Steine in den Weg legt, ist die „Health Claims Verordnung“. Diese gibt vor, für welches Lebensmittel, welche Gesundheitssausage getätigt werden darf. Auch hier wieder eigentlich ein gutes Gesetz. Sonst würden auf allen Gummibärchenpackungen, Zuckergetränken Aussagen stehen, welche uns suggerieren würden, dass diese gesund seien. Aber dieses Gesetz trifft auch die Naturheilmittel, denn diese sind ja laut Gesetz ein Lebensmittel. Ergo, man darf ihnen nicht mehr mitteilen wozu, wie und warum dieses Naturheilmittel gut ist. Was für ein Geniestreich für die Pharmaindustrie, denn für deren Produkte darf man und muss man sagen, wozu diese denn gut sein könnten. Es wird deutlich, dass Naturheilmittel eine gesonderte Stellung in der Gesetzgebung brauchen, denn Naturheilmittel sind, wenn nur im Wortlaut Lebensmittel = Mittel zum Leben, aber Jiaogulan mit Käse und Wurst gleichzusetzten ist genauso daneben wie Antibiotika mit Champignons. Zwar sind beides Pilze aber der Unterschied ist doch immens.

So, nun aber wieder zurück zum verbotenen Tee, dem Jiaogulan. Dieser wurde 2012 von deutschen Behörden als Novel Food eingestuft und darf seitdem nicht mehr als Tee verkauft werden. Mit dem Resultat, dass Sie nun ein Jiaogulan Potpourri kaufen dürfen, auf dem groß draufsteht: Kein Lebensmittel. Dass dies viele ernsthaft erkrankte Menschen, denen Jiaogulan helfen könnte, abschreckt, ist wohl klar. Wer will denn schon Duftblätter kaufen und sich daraus einen Tee machen? Das ist unseriös, das können nur Betrüger sein. Dabei ist Jiaogulan wirklich ein Heilmittel par exelence! Die ersten Nennungen des Jiaogulan finden sich in der Zeit der Ming–Dynastie (1368 – 1644), dies durch Zhu Xiao, welcher das Kraut „Jiaogulan“ zunächst nur als Nahrungsmittel bezeichnete. Doch schon 170 Jahre später wird Xiancao von Li Shi – Zhen als sehr spezielles Kraut genannt.

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Die TCM greift auf einen gigantischen Fundus an Erfahrungen mit Kräutern jeglicher Art zurück, und lange Zeit war sie der des hiesigen Abendlandes weit überlegen. Eine nette Anekdote dazu beschreibt, dass es in China üblich war, den Arzt solange zu bezahlen, bis man gesund war, doch sobald eine Krankheit einsetzte setzte die Bezahlung aus, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Heilung.

Wissenschaftlich erschlossen wurde das „Immortal grass Jiaogulan“ erstmals in Japan in den 70er Jahren (hier bekannt als amachazuru: dieses Wort setzt sich aus den japanischen Begriffen für amacha = süß und zuru für Wein und Tee zusammen), als auch in den 80er Jahren in der Provinz Guizhou, die die natürlichen Ressourcen der Provinz erschließen wollte. Innerhalb dieser Studie wurden zunächst dutzende Kräuter untersucht, jedoch etablierte sich hier der Jiaogulan schnell als „das Kraut“ aufgrund seiner ähnlichen chemischen Zusammensetzung wie beim schon länger populären Ginseng.

Die im Jiaogulan enthaltenen Gypenoside sind größtenteils vergleichbar mit den Panaxosiden (Ginsenoside) im Ginseng, nur dass der „Five leaving Ginseng“ (fünf blättriger Ginseng), weitere Inhaltsstoffe enthält, welche sich erst im Körper zu den Saponinen (=Gypenoside) umwandeln. Somit hat er nicht nur identische Inhaltsstoffe mit dem Ginseng, sondern übertrumpft diesen noch bei Weitem. Saponine sind sowohl in Wasser, als auch in Öl löslich, werden sie aber mit Wasser vermischt, entwickelt sich der typische Schaum, der auch beim Teeaufguss zu beobachten ist. Die identischen und spezifischen Saponine, die sowohl im Jiaogulan, als auch im Ginseng vorhanden sind, gehören chemisch strukturell beide dem Dammarantyp an, welcher ebenfalls beim chemischen Aufbau menschlicher Steroidhormone zu finden ist. Die Steroidhormone sind ausschlaggebend bei der Regulierung verschiedenster Körperfunktionen. Dadurch erklärt sich die Wirkung der Stoffe auf den menschlichen Körper und das sich einstellende hormonelle Gleichgewicht.

Die Jiaogulanpflanze rühmt sich insbesondere für ihre adaptive Wirkung, das heißt, dass negative Einflüsse, die auf den Körper einwirken, leichter normalisiert und abgefangen werden können. Die adaptive Wirkung zeigt sich, indem die Körperfunktionen reguliert werden können und somit das innere Gleichgewicht wieder hergestellt wird (= Homöostase). Forscher an der japanischen Ehime-Universität, den Medizinischen Hochschulen in Guiyang und Hengyang, der Universität für Traditionelle Chinesische Medizin von Shanghai und der Loma-Linda-Universität in Kalifornien, bescheinigen der Regenwaldpflanze: Jiaogulan verbessert die Nährstoff-Versorgung aller inneren Organe und die Herzleistung und damit allgemein die Blutzirkulation. Es beeinflusst das Hormonsystem positiv und reguliert das zentrale Nervensystem. Insbesondere bei Stresssituationen kann die Pflanze Entgleisungen des Organismus und sexuelle Störungen wieder harmonisieren.

Zudem schützt sie die Leber und reguliert Cholesterin und Fettstoffwechsel. Besonders wichtig ist ihre antioxidative Wirkung, mit der sie die Zellen vor vorzeitiger Alterung schützt. Dabei regt Jiaogulan die Ausschüttung der Superoxid- Dismutase (SOD) an, ein sehr starkes körpereigenes Antioxidant, dessen Produktion abnimmt, je älter man wird, daher nennt man es auch das Kraut der Unsterblichkeit. Mehrere Studien, die im renommierten „Journal of Traditional Chinese Medicine“ veröffentlicht wurden, belegen: Jiaogulan beugt unter anderem Schlaganfällen, Herzinfarkt und Arteriosklerose vor und hat eine stark krebshemmende Wirkung.

Voraussetzung: Die tägliche Einnahme von 1 Liter Jiaogulan oder die tägliche Einnahme von 180mg Jiaogulan Extrakt mit 95%igem Gehalt an Gypenosiden (enspricht oftmals dem Inhalt von 3 Kapseln).

Besonders hat sich Jiaogulan bei folgenden Krankheiten als sehr effektiv erwiesen: Krebs – in Kombination mit einer hohen täglichen Dosis von Camu Camu Pulver, ca. 3 Teelöffeln täglich oder alternativ Camu Camu Extrakt Kapseln, ca. 3000mg (entspricht oftmals dem Inhalt von 6 Kapseln). Camu Camu ist eine sehr Vitamin C reiche Frucht aus dem Amazonas. Blutdruck – in Kombination mit einer täglichen Einnahme von 1000mg Coprinus Extrakt (entspricht oftmals dem Inhalt von 3 Kapseln) Coprinus ist ein Vitalpilz.



Quelle und Dank an: www.spiritofhealthmagazin.com

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